Änderungsanträge zum AMVSG

Zyto-Exklusivverträge könnten im Herbst Geschichte sein

Berlin - 21.02.2017, 15:30 Uhr

3-Monats-Frist für Zyto-Apotheker: Die Große Koalition will im AMVSG festhalten, dass exklusive Zyto-Verträge zwischen Apotheken und Krankenkassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet sein müssen. (Foto: VZA)

3-Monats-Frist für Zyto-Apotheker: Die Große Koalition will im AMVSG festhalten, dass exklusive Zyto-Verträge zwischen Apotheken und Krankenkassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet sein müssen. (Foto: VZA)


Die Große Koalition bleibt dabei: Exklusive Zyto-Verträge zwischen Krankenkassen und Apotheken soll es künftig nicht mehr geben. Die Gesundheitsexperten von Union und SPD haben sich in einem Änderungsantrag zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz darauf geeinigt, dass bestehende Verträge innerhalb von drei Monaten auslaufen sollen. Und: Eine zwingende Mehrfachvergabe bei Generika-Rabattverträgen wird es wohl nicht geben.

Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) geht in den kommenden Wochen in die entscheidende Phase: Ende vergangener Woche trafen sich die Berichterstatter für das Thema Arzneimittel der Großen Koalition nochmals, um sich bei den verbliebenen Streitpunkten zu einigen und gemeinsame Änderungsanträge am Gesetz festzulegen. Zur Erklärung: Das Gesetz war ursprünglich dazu gedacht, die Ergebnisse des Pharmadialogs umzusetzen und die Arzneimittelpreisfindung zu justieren.

Inzwischen haben Union und SPD aber mehrere weitere, „pharmafremde“ Regelungen an das Gesetz angehängt. Eine davon ist eine Anpassung beim Apothekenhonorar. Die Große Koalition will, dass Apotheker für Rezepturen und die BtM-Abgabe besser honoriert werden. Insgesamt 100 Millionen Euro sollen die Pharmazeuten pro Jahr mehr erhalten. Die gute Nachricht für die Apotheker: Auch nach den Treffen in der vergangenen Woche sollen diese Honorarsteigerungen nicht mehr angepackt werden. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass der Bundestag sie in den kommenden Monaten beschließt.

Wo hakt es noch beim Pharma-Gesetz?

An vielen anderen Stellen gibt es aber immer noch Gesprächsbedarf beim AMVSG. Dem Vernehmen nach konnten sich die Regierungsfraktionen immer noch nicht auf eine konkrete Höhe der sogenannten Umsatzschwelle einigen. Die Schwelle war ein Ergebnis des Pharmadialogs zwischen Pharmavertretern und der Bundesregierung. Demnach sollen neue Arzneimittel im ersten Jahr weiterhin einen frei festlegbaren Preis haben. Allerdings soll dieser nur solange gelten, bis das Pharmaunternehmen mit dem jeweiligen Präparat den noch festzulegenden Schwellenbetrag eingenommen hat. Anschließend soll der Erstattungsbetrag greifen, der zwischen Kassen und Pharmaherstellern ausgehandelt wird.

Abstimmungsbedarf haben die Koalitionspolitiker auch noch beim Thema Preisvertraulichkeit. Im Pharmadialog hatten Regierung und Pharmaindustrie sich darauf verständigt, dass die Preise neuer Arzneimittel nicht kommuniziert werden sollen. Diese Vertraulichkeit hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch in den Gesetzentwurf aufgenommen. Nun steht allerdings zur Debatte, welche an der Lieferkette beteiligten Akteure die Preise sehen dürfen und wer nicht.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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