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Verstöße gegen Arzneimittelgesetz Privater Onlinehandel mit Medikamenten boomt

Krank im Bett - und die Apotheke ist weit? Neben Versandapotheken verkaufen immer mehr Privatpersonen Arznei auch im Internet. Was viele von ihnen nicht wissen: Sie machen sich strafbar.
Medikamente (Symbolbild)

Medikamente (Symbolbild)

Foto: Matthias Hiekel / dpa

Der Handel mit Medikamenten im Internet von Privatpersonen hat kräftig zugenommen. Zunehmend bieten Menschen nach SPIEGEL-Informationen verordnete oder rezeptfrei abgegebene, aber nicht verwendete Arzneimittel auf Plattformen wie Ebay, Ebay-Kleinanzeigen oder Quoka an. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL .)

Die Verkäufer begehen damit eine Straftat, denn Privatpersonen dürfen nicht mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln handeln. Es reicht, Elmex-Gelee-Zahnpasta, Nasenspray oder Paracetamol im Netz anzubieten, um sich strafbar zu machen - es handelt sich um Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz; Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.

"Niemand fühlt sich richtig zuständig"

Gab es 2017 mindestens 2500 rechtswidrige Arzneimittelangebote von Nichtapothekern, waren es in diesem Jahr bisher schon 2900 Anzeigen bei Onlineportalen in Deutschland, darunter 720 verschreibungspflichtige Medikamente. Die Zahlen stammen vom Verein Freie Apothekerschaft, der solche Angebote auswertet.

Die Dunkelziffer dürfte höher sein. Grundsätzlich wird im Internet so gut wie alles angeboten: Antibiotika, starke Schmerzmittel, Insulin, Blutdrucksenker oder Verhütungspillen sind im Angebot; auch nicht verwendete Malariamittel oder Impfstoffe werden illegal feilgeboten.

"Was uns entsetzt, ist der Umstand, dass sich Politiker, Behörden und Kammern einfach wegducken. Niemand fühlt sich richtig zuständig", sagt Reinhard Rokitta, Apotheker und Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft. Die Plattformen versichern, dem Handel Einhalt gebieten zu wollen. Ebay erklärt, man sei "in erheblichem Umfang proaktiv tätig, um unzulässige Angebote zu identifizieren und zu beenden". Auch Quoka teilt mit, man verbiete in den Nutzungsbedingungen den illegalen Handel mit Arzneimitteln.