Strengeres Tierarzneimittelgesetz

Antibiotika-Einsatz wird meldepflichtig

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Berlin -

Um den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren weiter zu reduzieren, hat der Bundestag am Donnerstagabend eine Reform des Tierarzneimittelgesetzes verabschiedet.

Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, müssen Tierärzte demnach ab dem kommenden Jahr die Anwendung von Antibiotika bei sämtlichen Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten melden – auch bei Tiergruppen wie Milchkühen und Legehennen, die bislang davon ausgenommen waren. Vorgeschrieben wird darüber hinaus, dass bestimmte Wirkstoffe so selten wie möglich zum Einsatz kommen dürfen. Auch die Eingriffsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden werden ausgeweitet.

Allein in Europa sterben jedes Jahr Zehntausende Menschen an der Folge von Antibiotika-Resistenzen. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht gilt als eine der Hauptursachen für die Entstehung und Verbreitung von resistenten Erregern.

„Damit wir auch in Zukunft Krankheiten bei Mensch und Tier wirkungsvoll behandeln können, müssen wir den Einsatz von Antibiotika dauerhaft senken“, erklärte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). „Antibiotikaresistenzen sind eines der größten Gesundheitsprobleme unserer Zeit.“

Die Opposition kritisierte das Gesetz hingegen als zu weitgehend und sprach von Überregulierung. „Unsere Landwirte und Tierärzte ächzen jetzt schon unter überbordender Bürokratie“, beklagte der CDU-Abgeordnete Dieter Stier.

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