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Medizinalcannabis

Sonder-PZN für E-Rezept zugelassen

Medizinalcannabis wird ab dem 1. April nicht mehr per BtM-, sondern per Muster 16 oder E-Rezept verordnet. Einige Sonder-PZN für Cannabisprodukte galten allerdings nur fürs Papierrezept, weil die E-Rezept-Pflicht für BtM erst ab 2025 greift. Nun ist die Sperrung dieser PZN aufgehoben.
Cornelia Dölger
28.03.2024  14:00 Uhr

Ab dem 1. April verschwindet Cannabis im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von der Liste der verbotenen Substanzen. Mit dem dann greifenden Cannabisgesetz (CanG) wird es für Ärztinnen und Ärzte einfacher, Medizinalcannabis zu verordnen, was die Verschreibungszahlen deutlich erhöhen dürfte; der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) erwartet kurzfristig eine Verdopplung bei Privatverordnungen, wie der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis dem »Kölner Stadt-Anzeiger« sagte.

Die neuen Regelungen zu Medizinalcannabis bargen für Apotheken bis gestern allerdings ein abrechnungstechnisches Problem im Zusammenhang mit dem E-Rezept. Denn Apotheken müssen in Fällen, in denen keine spezifische Pharmazentralnummer (PZN) vergeben ist, die Sonder-PZN der Anlage 1 der Technischen Anlage (TA) gemäß § 300 SGB V verwenden. Allerdings waren vier der Sonder-PZN für Cannabisprodukte für die E-Rezept-Belieferung gesperrt und konnten nur für Muster-16-Rezepte verwendet werden.

Da Betäubungsmittel (BtM) erst ab Juli 2025 verpflichtend elektronisch verordnet werden müssen, fiel die Sperrung zunächst nicht weiter ins Gewicht. Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, in dem das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) enthalten ist, wird Medizinalcannabis per Muster 16 oder E-Rezept verordnet – und hierfür waren nun entsprechende Sonder-PZN gesperrt.

Nun hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) mitgeteilt, dass diese Sperrung aufgehoben wurde. Demnach sind die Sonderkennzeichen am gestrigen Mittwochabend auch für das E-Rezept zugelassen worden. Die Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser seien umgehend informiert worden. Der GKV-Spitzenverband habe den Anhang 1 zur TA 1 angepasst.

Folgende Sonder-PZN waren von der jetzt aufgehobenen Sperrung betroffen:

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