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Urteil im Generika-Streit

Stada darf Cholesterinsenker weiter vertreiben

Der Pharmakonzern Stada war auch in zweiter Instanz im Patentstreit gegen Merck Sharp & Dohme (MSD) erfolgreich. Wie die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vergangenen Freitag entschieden haben, darf das Bad Vilbeler Unternehmen seine Cholesterinsenker Ezetimib/Simvastatin STADA® und Ezetimib/Simvastatin AL® weiter vertreiben.
Jennifer Evans
18.03.2019  15:44 Uhr

Wie Stada heute mitteilte, hat das OLG Düsseldorf die Berufungen von MSD zurückgewiesen. Das US-amerikanische Pharma-Unternehmen war gegen die Urteile des Landgerichts Düsseldorf vorgegangen. Zwar hatte MSD ab Mai 2018 eine einstweilige Verfügung erwirkt, woraufhin Stada die Generika zunächst nicht mehr vertreiben durfte. Doch diese Verfügung hatten die Richter des Landgerichts im Oktober 2018 wieder aufgehoben. MSD ging daraufhin in Berufung – allerdings ohne Erfolg. Das OLG hat nun die Aufhebung der einstweiligen Verfügung bestätigt und gleichzeitig die Berufung zurückgewiesen. Damit dürfen die deutschen Stada-Tochterunternehmen Stadapharm und Aliud Pharma ihre Präparate zur Senkung erhöhter Cholesterinwerte im Blut weiter vertreiben.

Der Stada-Vorstandsvorsitzende Peter Goldschmidt freut sich über das Ergebnis: »Cholesterinsenker sind wichtig für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Urteile sind ein Erfolg, da sie den Vertrieb dieser preisgünstigen Generika in Deutschland sichern.« Nach Ansicht des hessischen Pharmariesen bestätigt das OLG die konzerninterne Auffassung, wonach das den Fällen zugrundeliegende Schutzzertifikat für die Wirkstoffkombination nicht rechtsbeständig ist.

Nach Ablauf des ergänzenden Schutzzertifikats für Ezetimib hatte MSD ein ergänzendes Schutzzertifikat für die Wirkstoffkombination Ezetimib/Simvastatin durchgesetzt und damit zunächst die einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb der beiden Generika erwirken können.

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