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Stellungnahme des Deutschen Ethikrates Wie viel Designer-Baby ist erlaubt?

In China wurden Embryonen gentechnisch verändert, die betroffenen Zwillinge könnten ihr manipuliertes Erbgut weitergeben. Ist das ethisch legitim? Der Ethikrat hat definiert, wann solche Eingriffe geboten sein könnten.

Die Nachricht Ende November 2018 entsetzte die Forschergemeinde: Der chinesische Forscher He Jiankui erklärte, zwei Embryonen gentechnisch verändert zu haben, um sie vor HIV zu schützen. Die Embryonen seien einer Frau eingesetzt worden, sie habe identische Zwillinge zur Welt gebracht.

Stimmen die Angaben, hat der Forscher erstmals bei Menschen in die Keimbahn eingegriffen. Das bedeutet, dass die Kinder die künstlich herbeigeführten genetischen Veränderungen in jeder Zelle ihres Körpers tragen - auch in den Ei- und Samenzellen. Damit geben sie das manipulierte Erbgut an ihre Kinder weiter, und diese wiederum an ihre Kinder.

Der Eingriff führte zu Entsetzen, auch weil die Technik noch nicht ausgereift ist, sie birgt unabwägbare Risiken. Was jedoch ist, wenn Forscher die wissenschaftlichen Werkzeuge perfektionieren? Ist es grundsätzlich vertretbar, in die Keimbahn einzugreifen? Und unter welchen Umständen?

Mit diesen Fragen hat sich jetzt der Deutsche Ethikrat beschäftigt. Entstanden ist ein mehr als 200 Seiten starker Bericht, den das Gremium an Bundesbildungsministerin Anja Karliczek übergeben hat. Die Stellungnahme soll zu einem breiten öffentlichen Diskurs beitragen.

Genschere mit Fehlerpotenzial

Mit seinem Bericht entfernt sich der Deutsche Ethikrat von seiner Position, Eingriffe in die Keimbahn kategorisch abzulehnen. Zwar seien Keimbahneingriffe derzeit noch unverantwortlich, heißt es in der Stellungnahme. Entwickelten sich die Techniken jedoch weiter, sei eine Anwendung zur Vermeidung schwerer Krankheiten möglicherweise sogar geboten.

Mithilfe der Genschere Crispr können Forscher schon heute das Erbgut gezielt verändern, Teile der DNA entfernen oder ergänzen. Bei den Zwillingen in China etwa blockierten sie ihren Angaben zufolge ein Gen, das die Bauanleitung für einen wichtigen HIV-Rezeptor liefert. Vor allem das Zusammenfügen der veränderten Erbgutstränge ist jedoch fehleranfällig, es können DNA-Abschnitte verloren gehen oder falsch verknüpft werden. Welche Konsequenzen das hat, lässt sich schwer prognostizieren.

Solange solche Unabwägbarkeiten bestehen, sollte von einer Anwendung abgesehen werden, schreibt der Deutsche Ethikrat. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, sich für international verbindliche Regelungen einzusetzen. Zusätzlich sollte eine internationale Institution eingerichtet werden, die wissenschaftliche und ethische Standards für Keimbahneingriffe am Menschen erarbeitet.

Verhinderung von Krankheiten oder "perfekte" Menschen?

Mit Blick in die Zukunft beschäftigte sich der Ethikrat jedoch auch mit der Frage, wie Eingriffe bei einer ausgereiften Technik zu bewerten sind. Grundsätzlich möglich sind den Ethikern zufolge drei verschiedene Ziele:

  • Vermeidung genetisch bedingter Erkrankungen: Durch die Korrektur einzelner Gene könnten Krankheiten sicher verhindert werden. Beispiel für eine Anwendung ist eine Mukoviszidose - eine schwere, angeborene Stoffwechselerkrankung.
  • Die Reduzierung von Krankheitsrisiken: Mitunter kann schon die Veränderung eines Gens das Risiko für eine Krankheit deutlich reduzieren. So würde etwa eine Korrektur des BRCA1-Gens das Brustkrebsrisiko einer Frau von 75 Prozent auf die in der Allgemeinbevölkerung üblichen zwölf Prozent senken.
  • Die Optimierung bestimmter Eigenschaften oder Fähigkeiten: Die sportliche Leistungsfähigkeit etwa ließe sich durch die Veränderung eines Gens beeinflussen, das zur Bildung roter Blutkörperchen beiträgt.

Schon bei der Diskussion innerhalb des Ethikrats zeigte sich, wie weit die Positionen bei der ethischen Bewertung auseinandergehen können. Eine große Mehrheit war sich jedoch einig, dass ein Einsatz der Techniken zur Vermeidung oder Verringerung genetisch bedingter Krankheitsrisiken ein ethisch legitimes Ziel sei. Wichtig sei es, dass es keine risikoärmeren Alternativen gibt, um die Krankheit zu behandeln oder zu verhindern.

Außerdem sollten Anwender den Ethikern zufolge nicht nur Chancen und Risiken abwägen, sondern acht Orientierungsmaßstäbe berücksichtigen: Menschenwürde, Lebens- und Integritätsschutz, Freiheit, Schädigungsvermeidung und Wohltätigkeit, Natürlichkeit, Gerechtigkeit, Solidarität und Verantwortung. Was das konkret bedeutet, verdeutlichen die Ethiker in der Stellungnahme an mehreren Beispielen.

Beispiel Mukoviszidose: "Gebot einer Erlaubnis"

Infrage käme die Technik etwa bei einem Paar, bei dem beide Partner an Mukoviszidose erkrankt sind und sich ein Kind wünschen. Bei ihnen wäre ein Eingriff in die Keimbahn die einzige Möglichkeit, ein gesundes und genetisch mit beiden Partnern verwandtes Kind zu bekommen.

Unter diesen Voraussetzungen spreche unter anderem auch die Menschenwürde für einen Eingriff, schreiben die Ethiker: Die Vorenthaltung eines möglichen Keimbahneingriffs könne "als eine Verletzung des Würdestatus des zukünftigen Kindes gewertet werden, da es von einer wichtigen therapeutischen Möglichkeit ausgeschlossen wurde".

Beispiel Mukoviszidose: Sind Eingriffe in die Keimbahn ethisch gerechtfertigt?

Das Fazit des Mukoviszidose-Falls fällt eindeutig aus: Es gebe keine Gründe für ein kategorisches Verbot von Eingriffen in die Keimbahn. "Vielmehr legen die Orientierungsmaßstäbe des Lebensschutzes, der Freiheit und der Wohltätigkeit für die einen eher das Gebot einer Erlaubnis nahe." Skeptiker halten jedoch eine ausreichende Perfektionierung der Technik für unwahrscheinlich.

In Deutschland ist es aktuell verboten, menschliche Embryonen gentechnisch zu verändern. Auch in China arbeitete Forscher He ohne Legitimation. Mit seiner Handlung hat er neben den Risiken, die er in Kauf nahm, auch der ethischen Debatte vorgegriffen - und damit ein Forschungsfeld in Verruf gebracht, das wichtigen medizinischen Fortschritt sichern kann. Der Wissenschaftler soll seit dem Vorfall unter Hausarrest stehen.