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    Die Rechtsverbindlichkeit elektronischer Unterschriften im europäischen Raum – mit Beispielen aus dem Life-Science-Bereich

    Alexander Rinke1 und Robert Tubis2

    Chemgineering Technology GmbH1, Wiesbaden, und Kanzlei Oppenhoff & Partner2, Köln

    Im hoch regulierten Life-Science-Bereich werden täglich unzählige Unterschriften getätigt. Im Zuge der zunehmenden Elektronisierung, Automatisierung und Rationalisierung stellt sich die Frage nach einer Einführung elektronischer Unterschriften unter gleichzeitiger Ersetzung der eigenhändigen Unterschrift. Mit Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen durch die EU, deren Umsetzung in die nationalen Gesetze sowie der Verabschiedung vergleichbarer Regelungen außerhalb der EU wurden Voraussetzungen für die zwischenstaatliche Anerkennung elektronischer Unterschriften geschaffen. Im Detail stellt sich allerdings die Frage, welche speziellen Voraussetzungen für die einzelnen Arten elektronischer Unterschriften gelten, welche rechtliche Verbindlichkeit elektronische Unterschriften besitzen und welche Prozesse eine Implementierung sinnvoll und möglich machen.
    Diesen Fragen geht der folgende Beitrag anhand von Beispielen aus dem Life-Science-Bereich nach. Gleichzeitig wird exemplarisch anhand von Österreich, der Schweiz und Deutschland die gegenseitige Anerkennung elektronischer Unterschriften geklärt. Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009

     

    pharmind 2009, Nr. 6, Seite 960