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    Die Schadensfeststellung bei Arzneimitteltransporten

    Mit besonderer Betrachtung des gekühlten Bereichs (+2 bis +8 °C)

    Dr. Marcus Schriefers

    Kleiner Rechtsanwälte, Stuttgart

    Der Bereich der gekühlten Arzneimittel, die also weder tiefgekühlt noch bei Raumtemperatur zu lagern sind, macht ca. 20 Prozent aller Arzneimittel aus. Von dieser mengenmäßigen Einschätzung weichen aber die Werte, die mit diesen Arzneimitteln verbunden sind, weit ab. Zum einen sind fast sämtliche Impfstoffe davon erfasst, zum anderen aber auch Insuline, Gewebe, Blutpräparate und ähnliche hochwertige und damit teure Arzneimittel. Schadensfälle beim Transport solcher Stoffe spielen sich regelmäßig in einer Größenordnung von einigen 10 000, oft sogar einigen 100 000 Euro ab. Pharmaunternehmen bzw. deren Versicherungen müssen also daran interessiert sein, eine genaue Regelung dieser Schadensfälle zu erzielen, um entsprechende Haftungen geltend machen zu können.
    Die tägliche Praxis zeigt, dass dies aber nur in wenigen Fällen tatsächlich so gehandhabt wird. Die Verdeutlichung der Probleme soll am folgendem Beispielsfall demonstriert werden.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010

     

    pharmind 2010, Nr. 12, Seite 2093