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    Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

    Bedeutung für nicht-interventionelle Studien und die frühe Nutzenbewertung nach § 35 a SGB V

    Prof. Burkhard Sträter

    Sträter Rechtsanwälte, Bonn


    Noch in dieser Legislaturperiode wird das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft treten. Neben einer Fülle von technischen Details verdienen folgende Änderungen Beachtung, weil sie erhebliche Auswirkungen haben können.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2013

     

    pharmind 2013, Nr. 8, Seite 1224