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    Kennzeichnung, Herstellerpflichten, Parallelimport – Neue Anforderungen durch die Richtlinie zu Arzneimittelfälschungen

    Dr. Jens Guttmann

    Kleiner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Stuttgart

    Ende 2008 stellte die Europäische Kommission ihre Initiative für „sichere, innovative und erschwingliche Arzneimittel“ vor. Als sogenanntes „Pharmaceutical Package“ wurden drei Vorschläge zu Richtlinien zur Anpassung des Gemeinschaftskodexes präsentiert.1) Der dritte Richtlinienvorschlag, der Gegenstand dieses Beitrags ist, widmet sich der Bekämpfung der immer häufiger auftretenden Arzneimittelfälschungen sowie der illegalen Verbreitung von Arzneimitteln. Mittlerweile hat ihn das Europäische Parlament angenommen.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2011

     

    pharmind 2011, Nr. 3, Seite 518