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    Positivlisten für OTC-Arzneimittel und stoffliche Medizinprodukte

    Bestandsschutz für Unternehmen gegen Aktualisierung?

    Streiflichter

    Kriterien für ein Update
    Rechtliche Rahmenbedingungen
    Rechtschutz für Unternehmen?
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    OTC-Arzneimittel und Medizinprodukte sind grundsätzlich von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Dieser Grundsatz des Gesetzgebers ist aus fachlich-ärztlicher, aber auch aus rechtlicher Sicht sehr problematisch. Muss ein Arzneimittel gefährlich sein, um zu Lasten der GKV verordnungsfähig zu werden? Das Risiko als qualifizierendes Merkmal? Aber auch Medizinprodukte können segensreich wirken. Sie grundsätzlich auszuschließen, ist daher mit den (...)