Page 26 - pharmind Ausgabe 5/2021
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Arzneimittelwesen • Gesundheitspolitik • Industrie und Gesellschaft
                               Gesundheitswesen







                  trollierte, multizentrische Phase-III-  tasiertem  Urothelkarzinoms.  Am  Rahmen der Plenumssitzung wurde
                  Studien. Für den Endpunkt Morbidi-  20. Juni 2019 hat der G-BA einen Be-  die Verordnungseinschränkung für
                  tät attestiert der G-BA mehrere sta-  schluss über die Nutzenbewertung  Stimulantien in Anlage III Nr. 44 an-
                  tistisch signifikante positive und ne-  von Atezolizumab gefasst und dabei  gepasst. Der Hintergrund hierfür ist
                  gative Effekte bei hohem oder unkla-  dessen  Geltungsdauer  bis  zum  die erstmalige Zulassung des Wirk-
                  rem   Verzerrungspotenzial.  Das  01. Okt. 2021 befristet. Das Plenum  stoffs Solriamfetol „zur Verbesserung
                  Plenum des G-BA hat einen Anhalts-  hat eine Verlängerung der Befris-  der Wachheit und zur Reduktion
                  punkt für einen beträchtlichen Zu-  tung bis zum 01. Okt. 2022 beschlos-  übermäßiger Schläfrigkeit während
                  satznutzen beschlossen. Der Be-  sen. Der Beschluss wurde einstim-  des Tages bei erwachsenen Patienten
                  schluss wurde einstimmig und unter  mig und unter Zustimmung der Pa-  mit obstruktiver Schlafapnoe (OSA),
                  Zustimmung der Patientenvertre-  tientenvertretung gefasst.       deren übermäßige Tagesschläfrigkeit
                  tung gefasst.                      Folgende weitere Beschlüsse wur-  (EDS – Excessive Daytime Sleepiness)
                                                   den gefasst:                     durch eine optimierte OSA-Therapie,
                  Avapritinib (gastrointestinale Stro-                              wie z. B. mittels CPAP-Beatmung
                  matumoren)                       Änderung der AM-RL in § 11       (CPAP, continuous positive airway
                  Der Wirkstoff Avapritinib (Ayva-  In der AM-RL werden der Umfang  pressure), nicht zufriedenstellend be-
                  kyt) ist als Orphan Drug zugelas-  und die Modalitäten der Arzneimit-  handelt werden konnte“. Der Be-
                  sen als Monotherapie zur Behand-  telversorgung durch Vertragsärzte  schluss wurde einstimmig und unter
                  lung erwachsener Patienten mit   sowie die Arzneimittelabgabe im  Zustimmung der Patientenvertre-
                  inoperablen oder metastasierten  Rahmen des Entlassmanagements    tung gefasst.
                  gastrointestinalen Stromatumoren  aus dem Krankenhaus geregelt. In  Alle Unterlagen zu den Verfahren
                  (GIST),  die  die  Thrombozyten-  der Plenumssitzung wurden Ände-  sind auf Homepage des G-BA zu fin-
                  Wachstumsfaktor-Rezeptor-alpha-  rungen zur Umsetzung der Regelung  den.
                  (PDGFRa)-D842V-Mutation aufwei-  in § 3b Arzneimittelverschreibungs-
                  sen. Die Bewertung zum Ausmaß    verordnung zur Verschreibung von  n IV. Termine
                  des Zusatznutzens basiert auf der  oral anzuwendenden Arzneimitteln,  Die nächsten G-BA-Plenumssitzun-  Nur für den privaten oder firmeninternen Gebrauch / For private or internal cooperate use only
                  zulassungsbegründenden   Studie  die die Wirkstoffe Acitretin, Alitreti-  gen finden am 06. Mai 2021 und am
                  NAVIGATOR (BLU-285-1101). Die-   noin oder Isotretinoin enthalten, be-  20. Mai 2021 in Berlin statt.
                  se Studie ist eine unkontrollierte,  schlossen. Zudem wurden Änderun-
                  multizentrische,  internationale  gen zur Umsetzung der Regelung in  n V. Kommende
                  Phase-I/II-Studie. Insgesamt wur-  § 31 SGB V beschlossen, nach der  Stellungnahmeverfahren
                  den in der Studie 237 Patienten  Vertragsärzte Verordnungen an Ver-  Gemäß Beschluss des Unteraus-
                  eingeschlossen, von denen 28 Per-  sicherte  ausstellen  können,  die  schusses Arzneimittel des G-BA vom
                  sonen vom Anwendungsgebiet um-   mehrfach beliefert werden können.  07. Apr. 2021 soll folgendes Stellung-
                  fasst sind und gemäß der Fachinfor-  Außerdem wurde klargestellt, dass  nahmeverfahren zur Änderung der
                  mation behandelt wurden. Der G-BA  die Regelungen der AM-RL der Mög-  AM-RL eingeleitet werden:
                  verweist darauf, dass die Ergebnisse  lichkeit einer elektronischen Ver-
                  der Studie NAVIGATOR aufgrund ei-  ordnung nicht entgegenstehen. Der  Änderung der Anlage IX – Fest-
                  nes unkontrollierten Studiendesigns  Beschluss wurde einstimmig und  betragsgruppenbildung
                  und Einschränkungen des dargestell-  unter Zustimmung der Patienten-  Kombinationen  von  Hydroxyme-
                  ten Endpunkts einem hohen Verzer-  vertretung gefasst.            thylglutaryl-Coenzym-A(HMG-CoA)-
                  rungspotenzial unterlägen. Das Ple-                               Reduktasehemmern mit Ezetimib,
                  num des G-BA hat beschlossen:    Änderung der AM-RL in der An-    Gruppe 1, in Stufe 3
                  Anhaltspunkt für einen nicht quanti-  lage III (Verordnungseinschrän-
                  fizierbaren Zusatznutzen, weil die  kungen und -ausschlüsse): Nr. 44  n VI. Sonstiges
                  wissenschaftliche Datengrundlage ei-  – Stimulantien              G-BA verlängert Corona-Sonder-
                  ne Quantifizierung nicht zulässt. Der  Der G-BA kann zur Konkretisierung  regeln
                  Beschluss wurde einstimmig und un-  von Umfang und Modalitäten der  Der G-BA hat die Corona-Sonderre-
                  ter Zustimmung der Patientenvertre-  Arzneimittelversorgung die Verord-  geln für die Ausstellung von Krank-
                  tung gefasst.                    nung von Arzneimitteln einschrän-  schreibungen, für ärztlich verord-
                                                   ken oder ausschließen, wenn die  nete Leistungen und Krankentrans-
                  Atezolizumab (Beschluss über Befris-  Unzweckmäßigkeit erwiesen oder  porte sowie für die telefonische
                  tung)                            eine andere, wirtschaftlichere Be-  Beratung in der ambulanten spe-
                  Atezolizumab ist zugelassen zur Be-  handlungsmöglichkeit mit vergleich-  zialfachärztlichen Versorgung über
                  handlung von Erwachsenen mit     barem diagnostischem oder thera-  den 31. März 2021 hinaus um wei-
                  lokal fortgeschrittenem oder metas-  peutischem Nutzen verfügbar ist. Im  tere 3 bzw. 6 Monate verlängert. Er


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                  602    Wilken und Lietz • Aktuelles aus G-BA und IQWiG            © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)
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