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Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht) J.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 4 Beiträge für Sie gefunden

  1. Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

    Rubrik: Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1123 (2025))

    Bartholomä L | Melchior J | Rybak C

    Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes / Regelungsgehalt und rechtliche Herausforderungen des Gesetzentwurfs sowie mögliche Alternativen · Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht) J, Melchior J, Rybak C · Greenberg Traurig Germany
    Medizinal-Cannabis Regulierung Gesetzentwurf Telemedizin Versandhandel Notwendige Regulierung des Medizinal-Cannabismarktes oder doch ein Rückschritt vom Fortschritt? So lassen sich die 2 wesentlichen Standpunkte in der aktuellen Debatte um eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) zusammenfassen. Dieses ist erst am 1. Apr. 2024 noch unter der alten Bundesregierung in Kraft getreten und regelt seither Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken erstmals in einem eigenen Gesetz. Für Medizinal-Cannabis, das im Zuge der Reform gem. Art. 3 des übergeordneten Cannabisgesetzes (CanG) aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und seinen Anlagen gestrichen wurde, blieb es demnach für die medizinische Praxis bei der schon im BtMG etablierten Verschreibungs- und ...

  2. Fachinformationen

    Rubrik: Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1143 (2024))

    Bartholomä L | Melchior J

    Fachinformationen / Bedeutung für die Behandlungsentscheidung des Arztes · Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht) J, Melchior J · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft
    Fachinformation SmPC Leitlinien Arzneimittelgesetz Behandlungsentscheidung Die Fachinformation ist definiert als ein vom Arzneimittelhersteller verfasstes Dokument, das detaillierte Informationen über ein Arzneimittel, seine Indikationen, Darreichungsformen, Dosierung, Wirkung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen enthält. 2) Der Text einer Fachinformation muss von der zuständigen europäischen oder nationalen Behörde genehmigt werden. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Neben den Fachinformationen stehen der Ärzteschaft auch weitere Informationen zur Verfügung, um sie bei der Behandlungsentscheidung zu unterstützen. Hierbei sind insbesondere die Leitlinien relevant. Leitlinien unterscheiden sich von anderen Quellen aufbereiteten Wissens durch die Formulierung von klaren Handlungsempfehlungen, in die auch ...

  3. Medizinische Zweckbestimmung

    Rubrik: Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 967 (2024))

    Bartholomä L

    Medizinische Zweckbestimmung / Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten · Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht) J · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft
    Abgrenzung Medizinprodukt Hauptwirkung Zweckbestimmung Primäre Wirkweise Im Folgenden soll vor diesem Hintergrund eine präzisierende Abgrenzung zwischen der bestimmungsgemäßen Hauptwirkung und der medizinischen Zweckbestimmung vorgenommen werden, die regelmäßig zu Irrtümern insbesondere im Hinblick auf stoffliche Arzneimittel führt: Verallgemeinernd wird immer wieder festgehalten, dass ein Produkt, das seine medizinische Zweckbestimmung (fast) ausschließlich physikalisch erreicht, als (stoffliches) Medizinprodukt einzuordnen ist. Wohingegen ein Produkt, das seine medizinische Zweckbestimmung pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch erreicht, als Arzneimittel kategorisiert wird. In dem Fall, in dem die physikalische Hauptwirkungsweise nicht eindeutig belegt ist, muss das Produkt als Arzneimittel behandelt werden. Stoffliche Medizinprodukte bestehen also aus Stoffen und ähneln ...

  4. Es gibt 1 weitere Treffer zu Ihrer Anfrage[ Alle Treffer dieser Rubrik anzeigen ]