Rubrik: Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 851 (2024))
Ehlers A | Handt R
Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz / Auskunftsanspruch gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer · Ehlers A, Handt R · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft
Gefährdungshaftung Arzneimittelhaftung Auskunftsanspruch Einschränkung Schadensersatzanspruch § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) sieht, als spezieller Fall der Produkthaftung, die Arzneimittelhaftung in Form einer Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers bzw. Herstellers für den Fall vor, bei welchem ein Schaden infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich des AMG an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, entsteht – und zwar konkret dann, wenn ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt wird. Für die Durchsetzung eines aus dieser Gefährdungshaftung resultierenden Schadensersatzanspruches wurde ...