Rubrik: Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 700 (2026))
Ehlers A | Sträter-Kleinen L
Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel / § 130e SGB V: Verordnungssteuerung, Therapiefreiheit und Innovationsschutz · Ehlers A, Sträter-Kleinen L · Ehlers Legal Partnerschaftsgesellschaft
Rabattverträge Festbetrag Nutzenbewertung Wettbewerb AMNOG Rabattverträge sind im Arzneimittelmarkt kein neues Instrument. Im generischen Markt knüpft der Wettbewerb regelmäßig an wirkstoffgleiche Arzneimittel an; bei Biosimilars besteht eine hohe Vergleichbarkeit zum Referenzarzneimittel. Die Abgabe rabattierter Arzneimittel wird im Apothekenbereich durch die Vorgaben des § 129 SGB V [ 1 ] und die hierzu getroffenen Rahmenvereinbarungen gesteuert. Daneben kennt das SGB V seit Langem die Festbetragsregulierung. Nach § 35 SGB V [ 2 ] bildet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Festbetragsgruppen für Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen, mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen sowie mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung. Die Festbetragshöhe wird anschließend vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) festgesetzt. Mit der ...