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Sie sehen Artikel 10441 bis 10450 von insgesamt 11116

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11116 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Essentials aus dem Sozialrecht- Kostenerstattung für neue Arzneimitteltherapien - Rechtsprechung des BSG im Wandel

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 955 (2000))

    Ehlers A

    Essentials aus dem Sozialrecht- Kostenerstattung für neue Arzneimitteltherapien - Rechtsprechung des BSG im Wandel / Ehlers A

  2. Merken

    Rechtsprechung- Gericht stoppt Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 948 (2000))

    Rechtsprechung- Gericht stoppt Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien /
    Gericht stoppt Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien (LG Hamburg, Urteil vom 31. März 1999, Az.: 315 O 129/99) Das Landgericht untersagt dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen, die „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ in der am 8. Januar 1999 beschlossenen Neufassung, deren Inkrafttreten zum 1. April 1999 beabsichtigt war, bekanntzumachen oder bekanntmachen zu lassen, soweit darin bestimmte Arzneimittelgruppen von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung bejaht das Gericht ausdrücklich, daß der Zivilrechtsweg gem. den §§ 13 GVG und 87 GWB alte Fassung eröffnet ist. Die Partei- und Prozeßfähigkeit des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen wird bestätigt. Die Begründetheit des Antrages stützt das Landgericht auf die §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB i. V. m. Art. 85 (jetzt 81) EG-Vertrag. Es bejaht die Unternehmenseigenschaft des Bundesausschusses und qualifiziert die vorliegenden Richtlinien als einen Beschluß von Unternehmensvereinigungen bzw. eine Vereinbarung von Unternehmen. Das Landgericht setzt sich dabei auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH auseinander. Es führt weiter aus, daß der Bundesausschuß jedenfalls deshalb als unternehmerisch handelnde Einheit anzusehen sei, weil die Arzneimittel-Richtlinien in der Neufassung nicht durch § 92 SGB V gedeckt seien. Das Gericht läßt es dahinstehen, ob der Unterlassungsanspruch auch auf § 1 UWG gestützt werden kann. Dieses war vom OLG München in einem Urteil vom 20. Januar 2000 (Az.: U (K) 4428/99) bejaht worden, während es die EG-kartellrechtlichen Unterlassungsansprüche dahinstehen ließ. Die schriftliche Ausfertigung dieses am 31. März 1999 verkündeten Urteils wurde den Parteien im Juli 2000 zugestellt; es hat folgenden Wortlaut (Auszug):   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000  

  3. Merken

    Arzneimittelrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) / Überblick über die Entwicklung und aktueller Sachstand

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 943 (2000))

    Kroth E

    Arzneimittelrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) / Überblick über die Entwicklung und aktueller Sachstand / Kroth E
    Arzneimittelrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) Überblick über die Entwicklung und aktueller Sachstand Dr. Elmar Kroth, Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. Bonn Nachdem sich zu Beginn der BSE-Krise Anfang der 90er Jahre die zuständigen EU-Institutionen und -Fachgremien zunächst weitgehend handlungsunfähig präsentierten, wurde erstmals am 14. 12. 1994 ein EU-weites Exportverbot britischen Rindfleisches und anderer Materialien bovinen Ursprungs von der EU-Kommission beschlossen. Diese Entscheidung setzten die Mitgliedstaaten durch eigene Importverbote entsprechender Materialien um. Von diesem Zeitpunkt an wurden die jeweiligen Regelungen in den zuständigen Gremien der EU diskutiert, verabschiedet und hernach von den Mitgliedstaaten entsprechend in nationales Recht umgesetzt. Die hierzu verabschiedeten Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bestanden zumeist aus einem umfangreichen Paket verschiedener sektoraler Verordnungen, u. a. im Lebensmittel-, Kosmetik-, Medizinprodukte- und Arzneimittelbereich. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Aufarbeitung der deutschen arzneimittelrechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang. Aufgrund der außerordentlich hohen Regelungsdichte bereits in diesem Bereich soll auf die Wiedergabe zusätzlicher Bestimmungen wie der diesbezüglichen Bekanntmachungen und Bescheide der Bundesoberbehörden verzichtet werden.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000  

  4. Merken

    Der Gemeinsame Standpunkt der Verbände zur künftigen Zusammenarbeit von Industrie, Krankenhäusern und Ärzten

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 938 (2000))

    Dieners P

    Der Gemeinsame Standpunkt der Verbände zur künftigen Zusammenarbeit von Industrie, Krankenhäusern und Ärzten / Dieners P
    Der Gemeinsame Standpunkt der Verbände zur künftigen Zusammenarbeit von Industrie, Krankenhäusern und Ärzten RA Dr. Peter Dieners, Sozietät Clifford Chance Pünder, Düsseldorf Führende Verbände der Krankenhäuser, Ärzte und Apotheker sowie der pharmazeutischen und medizintechnologischen Industrie haben am 4. Oktober 2000 einen „Gemeinsamen Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und ihren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Hiermit reagieren die Verbände auf Unsicherheiten, die in der Rechtspraxis aufgrund unklarer gesetzlicher Vorgaben sowie uneinheitlicher Interpretationen der Gerichte und Staatsanwaltschaften entstanden sind und die bereits zu Einbrüchen bei der industriefinanzierten Drittmittelforschung sowie der Unterstützung für ärztliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen geführt haben.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000  

  5. Merken

    Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch / Vierter Nachtrag zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 937 (2000))

    Auterhoff G

    Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch / Vierter Nachtrag zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs / Auterhoff G

  6. Merken

    Aktivitäten des Ausschusses für "Orphan Medicinal Products" (COMP) 12/2000

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 936 (2000))

    Baddack P

    Aktivitäten des Ausschusses für "Orphan Medicinal Products" (COMP) 12/2000 / Baddack P

  7. Merken

    Aktivitäten des CPMP 12/2000

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 931 (2000))

    Throm S

    Aktivitäten des CPMP 12/2000 / Throm S

  8. Merken

    Europäische Richtlinie zur klinischen Prüfung / Ministerrat einigt sich auf Gemeinsamen Standpunkt

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 925 (2000))

    Becker S

    Europäische Richtlinie zur klinischen Prüfung / Ministerrat einigt sich auf Gemeinsamen Standpunkt / Becker S

  9. Merken

    Internet-Handel mit Arzneimitteln und Wettbewerb im EG-Binnenmarkt

    Rubrik: Pharma-Markt

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 921 (2000))

    Koenig C

    Internet-Handel mit Arzneimitteln und Wettbewerb im EG-Binnenmarkt / Koenig C
    Internet-Handel mit Arzneimitteln und Wettbewerb im EG-Binnenmarkt Univ.-Prof. Dr. Christian Koenig, LL.M., Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Der Internet-Handel mit Arzneimitteln ist auch in Europa keine Zukunftsmusik mehr. Kürzlich hat sogar in unserer unmittelbaren Nachbarschaft im niederländischen Kerkrade eine Internet-Apotheke ihre virtuellen Pforten geöffnet (http://www.0800DocMorris.com). Dort können sich Patienten über Arzneimittel informieren, über gesundheitliche Probleme diskutieren und nicht zuletzt Arzneimittel bestellen. Verschreibungspflichtige Mittel werden dabei nach Erhalt eines entsprechenden ärztlichen Rezeptes versandt. Das Angebot dieser Apotheke ist im Internet auch in deutscher Sprache abrufbar. Sie hat sich ausdrücklich zum Ziel gesetzt, auch den lukrativen deutschen Markt zu erschließen. Dies soll in erster Linie durch das Unterbieten der deutschen Arzneimittelpreise um 20 bis 30 % erreicht werden. Interessant sind solche Niedrigpreise nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Krankenkassen. Diese heißen aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen jede Einsparmöglichkeit willkommen. Allerdings stößt der Handel mit Arzneimitteln im Internet auch auf erhebliche Bedenken. Dem positiven Effekt der Schaffung von mehr Wettbewerb steht die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit entgegen. Gefahren drohen beim Online-Handel insbesondere durch den Wegfall der persönlichen Beratung durch den Apotheker. Zudem birgt die Internet-Nutzung eine erhöhte Mißbrauchsgefahr. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Internet-Handels mit Arzneimitteln. Zunächst wird in den folgenden Ausführungen die Rechtslage in Deutschland dargestellt. Im Anschluß daran sollen die Auswirkungen der E-Commerce-Richtlinie der EG auf die deutsche Regulierung betrachtet werden. Abschließend bleibt zu überlegen, auf welche Weise künftig dem Online-Handel mit Arzneimitteln rechtlich begegnet werden sollte.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000  

  10. Merken

    In Wort und Bild 11/2000

    Rubrik: In Wort und Bild

    (Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite XI/237 (2000))

    In Wort und Bild 11/2000 /

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