Page 11 - pharmind Ausgabe 5/2021
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der pharmakologischen Wirkung.   behandlung nicht mehr zur Verfü-  Rechtssicherheit für die Verord-
                    Sie sollen dadurch zu „sonstigen  gung stehen.                   nung zu schaffen.
                    Produkten zur Wundbehandlung“                                       Im   Anhang Va   findet  sich
                    führen, die nur dann zulasten der                                schließlich ein Teil 3, der die oben
                                                     Zur Struktur des Anhang Va der
                    GKV verordnet werden können,                                     genannten „sonstigen Produkte zur
                                                                AM-RL
                    wenn sie in den Anhang V der                                     Wundbehandlung“ aufzählt, die den
                    AM-RL aufgenommen werden. Es     Zur Erleichterung des Verständnis-  mühsamen Weg der Aufnahme in
                    ist also festzuhalten, dass ein dra-  ses hat der G-BA den Anhang Va  den Anhang V nach § 31 Abs. 1
                    matischer Unterschied für die be-  der AM-RL in 3 Teile geteilt. Im Teil 1  SGB V gehen müssen, um zulasten
                    troffenen Produkte besteht, wenn  finden sich die klassischen Ver-  der GKV verordnungsfähig zu sein.
                    sie nicht wie Verbandmittel im   bandmittel, wie Binden, Fixierbin-  Die Gesamtbewertung ergibt, die
                    Anhang Va, sondern im Anhang V   den,  Kompressen,  Tupfer  und  Initiative des Gesetzgebers ist be-
                    der AM-RL gelistet werden müs-   Pflaster usw. Im Teil 2 finden sich  grüßenswert. Der G-BA hat durch
                    sen, um verordnungsfähig zu wer-  die Verbandmittel mit ergänzenden  die AM-RL Orientierung geschaffen.
                    den. In diesem Verfahrenstyp wer-  Eigenschaften, bei denen aber die  Die Diskussion in der Zuordnung,
                    den viele Anträge scheitern, weil  Hauptwirkung, nämlich das Abde-  ob ein Produkt zur Wundheilung
                    der G-BA voraussichtlich randomi-  cken  und  Aufsaugen,  bewahrt  dem Teil 1 und 2 auf der einen Seite
                    sierte klinische Prüfungen zum   bleibt. Hier hat die Aufzählung der  als Verbandmittel oder dem Teil 3
                    Nachweis der Wirksamkeit verlan-  Beispiele  besondere  Bedeutung,  als „sonstiges Produkt zur Wundbe-
                    gen wird. Wenn diese nicht bereits  weil für den sozialrechtlich nicht  handlung“ angehöre, wird jedoch
                    vorliegen, können sie in der sehr  vorbelasteten Laien die Subsumtion  über den wirtschaftlichen Erfolg
                    begrenzten  Übergangszeit   im   und Einordnung durchaus Proble-  von Produkten in vielen Fällen ent-
                    Zweifel nicht erstellt werden. Ich  me bereiten kann. Hier wäre es be-  scheiden und gravierende Auswir-
                    wage die Prognose, dass sehr viele  grüßenswert, wenn der G-BA die  kungen haben. Hier hat die o. a.
                    Präparate nach dem Inkrafttreten  Beispiele, die sicher nicht abschlie-  Aufzählung der Beispiele besondere
                    für die Versorgung in der Wund-  ßend sind, aber doch ergänzt, um  Bedeutung.                        Nur für den privaten oder firmeninternen Gebrauch / For private or internal cooperate use only





















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