Page 11 - pharmind Ausgabe 5/2021
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der pharmakologischen Wirkung. behandlung nicht mehr zur Verfü- Rechtssicherheit für die Verord-
Sie sollen dadurch zu „sonstigen gung stehen. nung zu schaffen.
Produkten zur Wundbehandlung“ Im Anhang Va findet sich
führen, die nur dann zulasten der schließlich ein Teil 3, der die oben
Zur Struktur des Anhang Va der
GKV verordnet werden können, genannten „sonstigen Produkte zur
AM-RL
wenn sie in den Anhang V der Wundbehandlung“ aufzählt, die den
AM-RL aufgenommen werden. Es Zur Erleichterung des Verständnis- mühsamen Weg der Aufnahme in
ist also festzuhalten, dass ein dra- ses hat der G-BA den Anhang Va den Anhang V nach § 31 Abs. 1
matischer Unterschied für die be- der AM-RL in 3 Teile geteilt. Im Teil 1 SGB V gehen müssen, um zulasten
troffenen Produkte besteht, wenn finden sich die klassischen Ver- der GKV verordnungsfähig zu sein.
sie nicht wie Verbandmittel im bandmittel, wie Binden, Fixierbin- Die Gesamtbewertung ergibt, die
Anhang Va, sondern im Anhang V den, Kompressen, Tupfer und Initiative des Gesetzgebers ist be-
der AM-RL gelistet werden müs- Pflaster usw. Im Teil 2 finden sich grüßenswert. Der G-BA hat durch
sen, um verordnungsfähig zu wer- die Verbandmittel mit ergänzenden die AM-RL Orientierung geschaffen.
den. In diesem Verfahrenstyp wer- Eigenschaften, bei denen aber die Die Diskussion in der Zuordnung,
den viele Anträge scheitern, weil Hauptwirkung, nämlich das Abde- ob ein Produkt zur Wundheilung
der G-BA voraussichtlich randomi- cken und Aufsaugen, bewahrt dem Teil 1 und 2 auf der einen Seite
sierte klinische Prüfungen zum bleibt. Hier hat die Aufzählung der als Verbandmittel oder dem Teil 3
Nachweis der Wirksamkeit verlan- Beispiele besondere Bedeutung, als „sonstiges Produkt zur Wundbe-
gen wird. Wenn diese nicht bereits weil für den sozialrechtlich nicht handlung“ angehöre, wird jedoch
vorliegen, können sie in der sehr vorbelasteten Laien die Subsumtion über den wirtschaftlichen Erfolg
begrenzten Übergangszeit im und Einordnung durchaus Proble- von Produkten in vielen Fällen ent-
Zweifel nicht erstellt werden. Ich me bereiten kann. Hier wäre es be- scheiden und gravierende Auswir-
wage die Prognose, dass sehr viele grüßenswert, wenn der G-BA die kungen haben. Hier hat die o. a.
Präparate nach dem Inkrafttreten Beispiele, die sicher nicht abschlie- Aufzählung der Beispiele besondere
für die Versorgung in der Wund- ßend sind, aber doch ergänzt, um Bedeutung. Nur für den privaten oder firmeninternen Gebrauch / For private or internal cooperate use only
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