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    Projektmanagement

    Rechtssicherheit für Pharma-Ingenieure: Teil 2

    Maschinen- und Anlagenbau

    Werkverträge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
    Die Abnahme
    Das Recht zur Ersatzvornahme als Teil der Mängelgewährleistungsrechte
    Besonderheiten der VOB
    Der Verzug
    Anerkannte Regeln der Technik

    Zusammenfassung

    Die komplexen und vielschichtigen Anforderungen bei der Durchführung von Projekten in der pharmazeutischen Industrie sind bereits Thema des ersten Teils dieser Beitragsreihe gewesen. Dort sollten vor allem die Problemstellungen im Umgang mit Lieferanten dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Im Kern drehte sich der erste Beitrag um kaufvertragliche Fragestellungen; in diesem zweiten Teil sollen hingegen werkvertragliche Fragestellungen im Vordergrund stehen, die oftmals den Schwerpunkt bei Projekten in der pharmazeutischen Industrie bilden. In einem ersten Schritt werden die Besonderheiten eines Werkvertrages gegenüber einem Kaufvertrag verdeutlicht. Zudem werden auch verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, mittels derer diese Besonderheiten vertraglich verändert werden können. Außerdem werden die Regelung der Abnahme im gesetzlichen Sinne und die Umsetzung in Projekten mit den vielschichtigen Möglichkeiten von sogenannter „factory acceptance tests“ und „site acceptance tests“ näher betrachtet. Im zweiten Schritt wird sodann auf einige der Besonderheiten der „VOB/B“ eingegangen. Dieses Klauselwerk, welches den vollen Titel „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ trägt, wird häufig zum Bestandteil von (Werk-)Verträgen gemacht und regelt das Miteinander der Parteien regelmäßig deutlich anders, als es die Vorschriften des BGB vorsehen. In einem dritten Schritt werden dann, analog zu der Systematik des ersten Teils, einige Fragestellungen von Vertragspflichtverletzungen beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird spezifisch auf die Themen „Verzug“ sowie Abgrenzung „des Standes von Wissenschaft und Technik“ zu dem „Stand der Technik“ und den „anerkannten Regeln der Technik“ als Grundlage für die Mangelfreiheit eines Werkes eingegangen.

    Daniel Wuhrmann und Philipp Reusch · Reusch Rechtsanwälte, Saarbrücken

    Korrespondenz:

    Daniel Wuhrmann, Reusch Rechtsanwälte, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken;
    e-mail: d.wuhrmann@reuschlaw.de

    Zusammenfassung

    Die komplexen und vielschichtigen Anforderungen bei der Durchführung von Projekten in der pharmazeutischen Industrie sind bereits Thema des ersten Teils dieser Beitragsreihe gewesen. Dort sollten vor allem die Problemstellungen im Umgang mit Lieferanten dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Im Kern drehte sich der erste Beitrag um kaufvertragliche Fragestellungen; in diesem zweiten Teil sollen hingegen werkvertragliche Fragestellungen im

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