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    Gewebeentnahmeund-weiterverarbeitung: Bundesgesundheitsministerium schafft Rechtssicherheit für Tissue Engineering-Unternehmen

    Matthias Wilken und Prof. Dr. Barbara Sickmüller

    Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI), Berlin

    In einem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) ist das Ministerium auf die Vorschläge des Verbandes bezüglich der Ausgestaltung der neuen Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung [1] (AMWHV − ehemals Pharmabetriebsverordnung − Pharm BetrV) für den Bereich der Zellbzw. Gewebezubereitungen (Tissue Engineering) Anfang August 2006 eingegangen. Das Ministerium spricht sich in dem vorliegenden Schreiben dafür aus, daß aufgrund der fehlenden spezifischen Regelungen in der Pharm- BetrV bzw. zukünftigen AMWHV für den Bereich Tissue Engineering die europäische Geweberichtlinie 2004/23/EG[2]und ihreDurchführungsrichtlinie 2006/17/EG [3] direkte Anwendung finden sollen. Diese Äußerung bestätigt die vom BPI vertretene Rechtsauffassung und schafft nunmehr die notwendige Rechtssicherheit für die Unternehmen vor dem Hintergrund des Auslaufens einer Übergangsfrist in Paragraph 138 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG), nach der es einer arzneimittelrechtlichen Genehmigung für die Entnahme von Geweben und Zellen bis Ende August 2006 zunächst nicht bedurfte.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2006

     

    pharmind 2006, Nr. 9, Seite 1070