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    Import von Arzneimitteln aus UK nach dem Brexit

    Nur bei Liefer- oder Versorgungsengpässen?

    Streiflichter

    Ergebnis
    Rechtsgrundlage bei Import auf der Grundlage einer Bedürfnisprüfung
    Was kann der Bund veranlassen?
    Praxis anderer Mitgliedstaaten?
    Aktuelle Position der EU-Kommission
    Prof. Burkhard Sträter · Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Die Auswirkungen des Brexits, insbesondere eines No-Deal-Brexits auf den Arzneimittelmarkt sind erheblich. Wer sich einen Überblick über die regulatorischen Konsequenzen für den Vertrieb verschaffen will, sei verwiesen auf das Q&A-Dokument der europäischen Zulassungsbehörde EMA und der Chefs der Zulassungsbehörden in der Europäischen Union (Heads of Medicines Agencies – HMA). Die Antworten der EMA beziehen sich auf zentral und die der HMA auf national oder dezentral zugelassene