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    Abbildung 1
    Mischpreis als nutzengerechter Erstattungsbetrag. Der Abbildung liegt das im Text angeführte Rechenbeispiel zugrunde. EB – (Teil-)Erstattungsbeträge in der Subgruppe mit und ohne ZN. Zur Berechnung des Mischpreises (MiP) siehe Box 2–3 in: Cassel/Ulrich 2017, S.  117 (Quelle der Abbildung: die Autoren).

    „Mischpreisurteil“: ein Senat auf Abwegen

    Zur ökonomischen Bewertung der Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg in Sachen AMNOG-Preisfindung

    Pharma-Markt

    1. Ein Rechtsstreit mit Folgen
    2. Fragwürdige Leitsätze
    3. Die Mischpreislogik
    4. Richterlicher Tunnelblick
    5. Warum auch Mischpreise „nutzengerecht“ sein können
    6. Fazit: Tatbestand geklärt, Gesetzgeber am Zug
    Prof. Dr. Dieter Cassel1 und Prof. Dr. Volker Ulrich2 · 1Mercator School of Management der Universität Duisburg-Essen, Campus Duisburg und · 2Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth
    Prof. Dr. Dieter Cassel
    ist Emeritus für Wirtschaftspolitik, Gesundheitsökonom und Beauftragter für Internationale Beziehungen an der Mercator School of Management der Universität Duisburg-Essen, Campus Duisburg. In seinen gesundheitsökonomischen Veröffentlichungen und Gutachten befasst er sich u. a. mit Fragen des Kassen- und Vertragswettbewerbs, der Reform des Risikostrukturausgleichs, der Deregulierung des Arzneimittelmarkts und der