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    Werbung im Internet

    Heilmittelwerberechtliche Restriktionen und Möglichkeiten nach der 16. AMG-Novelle

    Gesetz und Recht

    I. Ordnungsrechtlicher Rahmen der Internetwerbung
    II. Praxisproblem: Haftung für das Verhalten Dritter
    RA Andreas Frohn · Kanzlei am Ärztehaus Frehse Mack Vogelsang, Büro Köln

    Die Bedeutung des Mediums Internet im Werbemarkt nimmt stetig zu. Auch Pharmaunternehmen sind mittlerweile auf sämtlichen Plattformen präsent, werben auf der eigenen Unternehmensseite, haben Facebook- und XING-Profile und sind mit Werbevideos auf Youtube vertreten. Im Umfeld des liberalen Internets mit seiner Schnelllebigkeit und schier unendlichen Möglichkeiten der Nutzeransprache wirken die Vorschriften betreffend die Heilmittelwerbung teilweise deplatziert und überholt. Da jedoch das geltende Recht auch im Internet Geltung beansprucht, soll der vorliegende Beitrag – die jüngsten Neuerungen