Page 22 - pharmind Ausgabe 5/2021
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Arzneimittelwesen • Gesundheitspolitik • Industrie und Gesellschaft
                               Gesundheitswesen







                     CHC mit Genotyp 1, 4, 5 oder 6;  numssitzung wurde die Beauftra-  auf Grundlage des § 139a Abs. 3
                     zVT hier: Ledipasvir/Sofosbuvir  gung des IQWiG mit der Nutzenbe-  SGB V zu Fragen von grundsätzli-
                     oder Glecaprevir/Pibrentasvir.  wertung von Clopidogrel, Prasugrel  cher Bedeutung für die Qualität und
                  B2) Die Behandlung von Jugendli-  und Ticagrelor im Anwendungsge-  Wirtschaftlichkeit der im Rahmen
                     chen von 12 bis < 18 Jahren mit  biet Prasugrel-haltiger Arzneimittel  der gesetzlichen Krankenversiche-
                     CHC mit Genotyp 2 oder 3; zVT  „Prävention  atherothrombotischer  rung erbrachten Leistungen beauf-
                     hier: Sofosbuvir + Ribavirin oder  Ereignisse bei erwachsenen Patienten  tragen. Im Rahmen der Plenumssit-
                     Glecaprevir/Pibrentasvir.     mit akutem Koronarsyndrom mit pri-  zung wurde das IQWiG mit einer
                  Der pU folgt den Festlegungen des  märer oder verzögerter perkutaner  wissenschaftlichen Ausarbeitung ei-
                  G-BA für alle 3 Fragestellungen. Mit  Koronarintervention (PCI)“ in Form  nes Konzepts zur Generierung ver-
                  Blick auf die Fragestellung A) gibt  eines Rapid-Reports beschlossen.  sorgungsnaher Daten und deren
                  das IQWiG an, aufgrund der aus sei-  Der Beschluss wurde einstimmig  Auswertung zum Zwecke der Nut-
                  ner Sicht limitierten Evidenz maxi-  und unter Zustimmung der Patien-  zenbewertung nach § 35a SGB V in
                  mal Anhaltspunkte für einen Zu-  tenvertretung gefasst.           der Situation des Marktzugangs
                  satznutzen aussprechen zu können.                                 mehrerer Arzneimittel einer Wirk-
                  Somit ergibt sich für das Institut bei  Änderung der AM-RL in der An-  stoffklasse beauftragt. Der Beschluss
                  dieser Fragestellung für Kinder mit  lage IV (Therapiehinweise): Auf-  wurde einstimmig und unter Zu-
                  CHC-Genotyp 1 oder 3 ein Anhalts-  hebung des Therapiehinweises zu  stimmung der Patientenvertretung
                  punkt für einen nicht quantifizierba-  Prasugrel                  gefasst.
                  ren Zusatznutzen. Diese Bewertung  Auf Grundlage des § 92 Abs. 2 SGB V
                  bezieht das IQWiG ausschließlich  nimmt der G-BA Hinweise in die An-  Änderung der Verfahrensord-
                  auf Kinder ohne Zirrhose, da Patien-  lage IV (Therapiehinweise) der AM-  nung: Änderung des fünften
                  ten mit einer dekompensierten Zir-  RL auf, die Ärzten eine therapie-  Kapitels – Verfahren zur Frei-
                  rhose in der eingeschlossenen Stu-  und  preisgerechte  Auswahl  der  stellung von der Verpflichtung
                  die nicht untersucht wurden. In der  Arzneimittel ermöglichen. In der  zur Vorlage der Nachweise nach
                  gleichen Fragestellung attestiert das  Plenumssitzung wurde vor dem Hin-  § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 des  Nur für den privaten oder firmeninternen Gebrauch / For private or internal cooperate use only
                  IQWiG für Kinder mit CHC-Geno-   tergrund zusätzlicher Evidenz disku-  SGB V wegen Reservestatus –
                  typ 2, 4, 5 oder 6, dass ein Zusatznut-  tiert, ob der bestehende Therapie-  Reserveantibiotikum
                  zen nicht belegt ist. Mit Blick auf die  hinweis zu Prasugrel aufrechterhal-  Mit dem Gesetz für einen fairen
                  Fragestellungen B1) und B2) kommt  ten werden soll. Die Kassenärztliche  Kassenwettbewerb in der gesetzli-
                  das IQWiG zu dem Ergebnis, dass  Bundesvereinigung (KBV) hatte ei-  chen Krankenversicherung wurde
                  ein Zusatznutzen nicht belegt ist, da  nen Aufhebungsantrag zu diesem  festgelegt, dass Antibiotika, die ge-
                  keine Daten vorgelegt worden seien.  Therapiehinweis gestellt. Für den  gen durch multiresistente bakteriel-
                  In der Plenumssitzung hat der G-BA  Aufhebungsantrag  stimmten  die  le  Krankheitserreger  verursachte
                  abweichend beschlossen, dass für al-  KBV, die Deutsche Krankenhausge-  Infektionen, für die nur einge-
                  le Fragestellungen ein Zusatznutzen  sellschaft (DKG), und Dr. Degener-  schränkte alternative Therapiemög-
                  nicht belegt ist. Für Teile der Popu-  Hencke als unparteiisches Mitglied  lichkeiten zur Verfügung stehen,
                  lationen wurde der Beschluss bis  des G-BA mit Unterstützung die Pa-  wirksam sind und der Einsatz dieser
                  zum 01. Okt. 2021 befristet, da im  tientenvertretung. Es setzten sich  Antibiotika einer strengen Indika-
                  Laufe des Verfahrens die vom G-BA  aber der GKV-Spitzenverband ge-  tionsstellung unterliegt, von der
                  festgelegte zVT gewechselt wurde.  meinsam mit Prof. Hecken und dem  Verpflichtung zur Vorlage der Nach-
                  Der Beschluss wurde einstimmig   unparteiischen Mitglied Dr. Lelge-  weise nach § 35a SGB V auf Antrag
                  und unter Zustimmung der Patien-  mann durch. Somit wird der Thera-  freizustellen sind. Das Nähere zur
                  tenvertretung gefasst.           piehinweis nicht aufgehoben.     Ausgestaltung des Antragsverfah-
                    Folgende weitere Beschlüsse wur-                                rens hat der G-BA in seiner Verfah-
                  den gefasst:                     Beauftragung des IQWiG: wissen-  rensordnung (VerfO) zu regeln.
                                                   schaftliche Ausarbeitung eines   Grundlage der Ausgestaltung der
                  Beauftragung des IQWiG: Nut-     Konzepts zur Generierung ver-    Anforderungen sind die durch das
                  zenbewertung von Clopidogrel,    sorgungsnaher Daten und deren    Robert-Koch-Institut im Einverneh-
                  Prasugrel und Ticagrelor         Auswertungen zum Zwecke der      men mit dem Bundesinstitut für
                  Auf Grundlage des § 139b SGB V   Nutzenbewertung nach § 35a       Arzneimittel und Medizinprodukte
                  kann der G-BA zur Vorbereitung sei-  SGB V in der Situation des   bestimmten, dem jeweiligen Stand
                  ner Entscheidungen das IQWiG mit  Marktzugangs mehrerer Arznei-   der  medizinischen  Wissenschaft
                  einer Bewertung des Nutzens von  mittel einer Wirkstoffklasse     entsprechenden Kriterien zur Ein-
                  Arzneimitteln nach § 139a Abs. 3  Zur Vorbereitung seiner Entschei-  ordnung eines Antibiotikums als Re-
                  Nr. 5 SGB V beauftragen. In der Ple-  dungen kann der G-BA das IQWiG  serveantibiotikum. Der G-BA hat ei-


                                                                                            Pharm. Ind. 83, Nr. 5, 594–603 (2021)
                  598    Wilken und Lietz • Aktuelles aus G-BA und IQWiG            © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)
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