Page 24 - pharmind Ausgabe 5/2021
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Arzneimittelwesen • Gesundheitspolitik • Industrie und Gesellschaft
                               Gesundheitswesen







                  Rahmen der Plenumssitzung hat der   angezeigt ist; zVT hier:      hin, dass für Patienten, für die eine
                  G-BA beschlossen, dass für alle Fra-  bDMARD oder tsDMARD (Aba-   Monotherapie mit Filgotinib infrage
                  gestellungen ein Zusatznutzen nicht  tacept oder Adalimumab oder  kommt, keine Daten vorlägen und
                  belegt ist. Der Beschluss wurde     Baricitinib oder Certolizumab-  für diese Patientengruppe ein Zu-
                  mehrheitlich mit den Stimmen des    Pegol oder Etanercept oder Go-  satznutzen nicht belegt sei. Im Rah-
                  GKV-Spitzenverbandes, Prof. He-     limumab oder Infliximab oder  men der Plenumssitzung hat sich
                  ckens und Dr. Lelgemanns gefasst.   Sarilumab oder Tocilizumab    nun der G-BA der Bewertung des
                  KBV, DKG sowie Dr. Degener-Hen-     oder Tofacitinib, in Kombina-  IQWiG im Wesentlichen angeschlos-
                  cke stimmten mit Unterstützung      tion mit MTX; ggf. als Monothe-  sen. Für erwachsene Patienten mit
                  der Patientenvertretung dagegen, da  rapie unter Berücksichtigung  mittelschwerer bis schwerer aktiver
                  aus ihrer Sicht für die Fragestellun-  des jeweiligen Zulassungsstatus  rheumatoider Arthritis, für die eine
                  gen B), C) und D) für die Patienten-  bei MTX-Unverträglichkeit oder  erstmalige Therapie mit bDMARD
                  gruppen mit manifesten kardiovas-   Ungeeignetheit).              bzw. tsDMARD angezeigt ist (Pa-
                  kulären Erkrankungen ein Anhalts-  C) Die Behandlung von Patienten,  tientengruppe B2), wurde ein An-
                  punkt    für   einen   geringen     die unzureichend auf eine vo-  haltspunkt für einen geringen Zu-
                  Zusatznutzen besteht.               rangegangene Behandlung mit   satznutzen beschlossen. Für alle an-
                                                      einen oder mehreren bDMARD    deren  Patientengruppen  wurde
                  Filgotinib (rheumatoide Arthritis)  und/oder tsDMARD ansprachen   beschlossen, dass ein Zusatznutzen
                  Die für den Wirkstoff Filgotinib (Jy-  oder diese nicht vertragen ha-  nicht belegt ist. Der Beschluss wur-
                  seleca) vorgelegte Bewertung des    ben; zVT hier: Wechsel der    de nicht einstimmig gefasst. Für die-
                  IQWiG basiert auf den eingereichten  bDMARD- oder tsDMARD-The-    sen Beschluss stimmten KBV, DKG,
                  Unterlagen des pU bei der Anwen-    rapie (Abatacept oder Adali-  Prof. Hecken sowie Dr. Degener-
                  dung von Filgotinib als Monothera-  mumab oder Baricitinib oder   Hencke mit Zustimmung der Patien-
                  pie oder in Kombination mit Me-     Certolizumab-Pegol oder Eta-  tenvertretung.
                  thotrexat (MTX) im Vergleich mit    nercept oder Golimumab oder
                  zVT bei erwachsenen Patienten mit   Infliximab oder Sarilumab oder  Bempedoinsäure (primäre Hypercho-  Nur für den privaten oder firmeninternen Gebrauch / For private or internal cooperate use only
                  mittelschwerer bis schwerer aktiver  Tocilizumab oder Tofacitinib, in  lesterinämie und gemischte Dyslipid-
                  rheumatoider Arthritis, die auf eine  Kombination mit MTX; ggf. als  ämie)
                  oder mehrere krankheitsmodifizie-   Monotherapie unter Berück-    Die in dem Verfahren vorgelegte
                  rende Antirheumatika (DMARD) un-    sichtigung des jeweiligen Zulas-  Bewertung des IQWiG für den
                  zureichend angesprochen oder diese  sungsstatus bei MTX-Unverträg-  Wirkstoff Bempedoinsäure (Nilem-
                  nicht vertragen haben. Aus den Fest-  lichkeit oder Ungeeignetheit;  do) basiert auf den eingereichten
                  legungen des G-BA ergeben sich      oder bei Patienten mit schwerer  Unterlagen des pU bei der Anwen-
                  3 Fragestellungen:                  rheumatoider Arthritis Rituxi-  dung zusätzlich zu diätetischer
                  A) Die Behandlung von Patienten,    mab unter Berücksichtigung der  Therapie und ggf. anderen lipid-
                     bei denen keine ungünstigen      Zulassung) in Abhängigkeit von  senkenden Medikamenten im Ver-
                     Prognosefaktoren vorliegen und   der Vortherapie.              gleich zur zVT bei erwachsenen
                     die unzureichend auf eine vo-  Der Festlegung zur zVT folgt der pU,  Patienten mit primärer Hypercho-
                     rangegangene Behandlung mit   ohne dabei die Option Infliximab zu  lesterinämie (heterozygot familiär
                     einem krankheitsmodifizieren-  berücksichtigen.                und nicht familiär) oder gemischter
                     den Antirheumatikum (konven-    Mit Blick auf die Fragestellungen  Dyslipidämie. Aus den Festlegun-
                     tionelles synthetisch hergestell-  A) und C) ist dem IQWiG-Bericht zu  gen des G-BA haben sich 2 Frage-
                     tes DMARD (csDMARD), inklu-   entnehmen, dass der pU keine Da-  stellungen ergeben:
                     sive Methotrexat (MTX))       ten zur Bewertung des Zusatznut-  A) Die Behandlung von Erwachse-
                     ansprachen oder diese nicht   zens gegenüber der zVT vorgelegt    nen mit primärer Hypercholes-
                     vertragen haben; zVT hier: al-  habe. Das Institut kommt für beide  terinämie (heterozygot familiär
                     ternative csDMARD, sofern ge-  Fragestellungen zu dem Ergebnis,   und nicht familiär) oder ge-
                     eignet (z. B. MTX, Leflunomid)  dass ein Zusatznutzen nicht belegt  mischter Dyslipidämie, bei de-
                     als Mono- oder Kombinations-  ist. Mit Blick auf die Fragestellung B)  nen medikamentöse und diäte-
                     therapie.                     ergibt sich für das IQWiG aus-      tische Optionen zur Lipidsen-
                  B) Die Behandlung von Patienten,  schließlich ein positiver Effekt, dem  kung nicht ausgeschöpft
                     für die eine erstmalige Therapie  keine negativen Effekte gegenüber  worden sind; zVT hier: maximal
                     mit biotechnologisch hergestell-  stünden. Das IQWiG attestiert einen  tolerierte medikamentöse The-
                     ten DMARD (bDMARD) bzw.       Anhaltspunkt für einen geringen Zu-  rapie nach Maßgabe des Arztes
                     zielgerichteten synthetisch her-  satznutzen gegenüber der zVT. Er-  unter Berücksichtigung von Sta-
                     gestellten DMARD (tsDMARD)    gänzend weist das Institut darauf   tinen, Cholesterinresorptions-


                                                                                            Pharm. Ind. 83, Nr. 5, 594–603 (2021)
                  600    Wilken und Lietz • Aktuelles aus G-BA und IQWiG            © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)
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