Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

AGB Verbraucher

ECV Editio Cantor Verlag GmbH
-Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern -
Bücher, Zeitschriften und elektronische Produkte
(Stand: 01.05.2018)

     
I. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) von ECV Editio Cantor Verlag GmbH (nachfolgend kurz „ECV“) gelten für alle Verträge von Kunden mit ECV ausschließlich, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbaucher i.S.d. § 13 BGB handelt.Bei Abschluss von Verträgen über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel („Anzeigen“) gelten vorrangig die AGB für Anzeigen und andere Werbemittel; entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt ECV nicht an, es sei denn, ECV hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn ECV in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.
II. Bestellung
  Der Kunde hat die Möglichkeit, das Angebot des ECV in aller Ruhe zu durchstöbern. Wenn der Kunde etwas Interessantes entdeckt hat, legter das Produkt in seinen virtuellen Warenkorb. Dazu klickt er auf das kleine Warenkorbsymbol, dass neben dem Produkt eingeblendet ist. Selbstverständlich hat der Kunde die Möglichkeit, Produkte jederzeit wieder aus dem Warenkorb herauszunehmen.
Den Bestellvorgang wird durch das Anklicken der Schaltfelder „Warenkorb“ oder „Kasse“ eingeleitet. Der Kunde wird hierauf gebeten, sich mit seinen Nutzerdaten anzumelden bzw. als Neukunde ein Nutzerkonto einzurichten oder alternativ eine Einmalbestellung („1-Klick-Bestellung“) ohne Anmeldung durchzuführen. Ist der Kunde im System angemeldet, werden ihm die Produkte angezeigt, die er in den Warenkorb gelegt hat. Der Kunde hat hier die Möglichkeit, Produkte wieder aus dem Warenkorb zu entfernen. Um im Bestellvorgang weiter fortzufahren, muss das Schaltfeld „weiter“ betätigt und ggf. die persönlichen Daten des Kunden sowie die Daten der Lieferung angegeben werden. Klickt der Kunde erneut auf „weiter“ kann er die gewünschte Zahlungsweise auswählen. Bei erneutem Klick auf „weiter“ gelangt der Kunde auf eine Übersichtsseite auf der die Bestelldaten noch einmal übersichtlich unter Angabe sämtlicher Kosten, Steuern und Versandkosten angegeben sind.
Vor dem Absenden der Bestellung durch die Schaltfläche „Kaufen“ hat der Kunde in jeder Stufe des Bestellprozesses die Möglichkeit, seine Angaben durch Klicken der Schaltflächen „Ändern“ bzw. „Löschen“ zu korrigieren.
Durch Betätigen der Schaltfläche „Kaufen“ wird die Bestellung ausgelöst und an ECV weitergeleitet. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen.
III. Vertragsschluss, Versand
(1) Bei einer Bestellung schließt der Kunde einen Vertrag mit der Fa. ECV Editio Cantor Verlag GmbH, Baendelstockweg 20, 88326 Aulendorf.
(2) Der Kunde wird über den Eingang seiner Bestellung bei ECV umgehend mit einer als „Bestellbestätigung“ bezeichneten E-Mail informiert. Die Bestellbestätigung erfolgt automatisch und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Annahme einer Bestellung des Kunden erfolgt erst durch die Übersendung e iner schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnungoder konkludent durch Lieferung der Ware. ECVbehältsich vor, von einer Ausführung der Bestellung des Kunden abzusehen, wenn ECV den bestellten Titel nicht vorrätig hat oder der nicht vorrätige Titel beim Verlag vergriffen und die bestellte Ware infolgedessen nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird ECVden Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und einen gegebenenfalls bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich rückerstatten.
(3) ECV behält sich vor, die vereinbarte Versandart in eine kostengünstigere Versandart abzuändern, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der Interessen von ECV für den Kunden nicht zumutbar.
(4) Der Vertragstext einschließlich Ihrer Bestellung wird von uns gespeichert und wird Ihnen auf Wunsch zusammen mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt.
(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen sind Deutsch und Englisch.
IV. Rückgabe festbezogener Bücher
(1) Festbezogene Bücher können in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Genehmigung von ECV zurückgegeben werden, wenn ersatzweise andere Bücher im Wert der zurückgegebenen Bücher bestellt werden. Die Kosten für die Rück- und Umtauschsendung, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 5 €, trägt der Käufer. Unberechtigte Rücksendungen werden nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Käufers zurückgeschickt.
(2) Absatz 1 dieser Ziffer gilt nicht, solange der Kunde seine Vertragserklärung gem. §§ 312 ff. BGB widerrufen kann.
V. Gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
  Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Abhängig von der Art der von Ihnen bestellten waren erteilen wir die nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung bei der Bestellung von E-Books

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der ECV Editio Cantor Verlag GmbH, Baendelstockweg 20, 88326 Aulendorf, Tel.: +49 (0)7525 / 940-0, Fax: +49 (0)7525 / 940-180, E-Mail: info@ecv.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

- Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung –

Widerrufsbelehrung bei der Bestellung von gedruckten Büchern und anderen körperlichen Waren

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der ECV Editio Cantor Verlag GmbH, Baendelstockweg 20, 88326 Aulendorf, Tel.: +49 (0)7525 / 940-0, Fax: +49 (0)7525 / 940-180, E-Mail: info@ecv.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

- Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung -

Widerrufsbelehrung bei der Bestellung von Zeitschriftenabonnements mit körperlicher Auslieferung

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der ECV EditioCantor Verlag GmbH, Baendelstockweg 20, 88326 Aulendorf, Tel.: +49 (0)7525 / 940-0, Fax: +49 (0)7525 / 940-180, E-Mail: info@ecv.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

- Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung –

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Ton- oder Videoaufnahmen (z.B. CD, Musik- oder Videokassetten) oder von Computersoftware in einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Ein Widerrufsrecht besteht außerdem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

VI. Mängelrechte
  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
VII. Eigentumsvorbehalt
  Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung durch den Kunden verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des ECV.
VIII. Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
(1) Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und werden in Euro berechnet.
(2) Rechnungen sind, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, sofort nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig und ohne Abzug in bar zu bezahlen. Zahlungen durch Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung mit dem Kunden angenommen.
(3) Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als bewirkt. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort in bar zu bezahlen.
IX. Haftung
(1) Eine Haftung von ECV – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
1. durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder
2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ECV zurückzuführen ist.
(2) Haftet ECV gemäß Ziffer VIIIAbs. 1 Nr. 1 für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen ECV bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern der Beauftragten von ECV verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fällt ECV Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
X. Datenschutz
  ECV speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages. Die vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich beim Kunden erhoben, von ECV verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausführung, Änderung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich sind. ECV ist berechtigt, die Daten an von ihm beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit ECV seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann. Der Kunde kann die hier erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
XI. Lizenzbestimmungen, Kündigung von Abonnements
(1) Bei Lieferung von Daten auf Datenträgern gelten neben diese Geschäftsbedingungen die dem Kunden übergebenen Lizenzbestimmungen.
(2) Zeitschriften können im Abonnement oder apart von ECV oder dem Buchhandel bezogen werden. Abonnements verlängern sich automatisch um die zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich von dem Kunden oder ECV gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungserklärung.
(3) ECV nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
XI. Schlussbestimmungen
  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das Gleiche gilt im Fall von Regelungslücken.

  AGB Verbraucher als PDF Datei

 


AGB Unternehmen

ECV Editio Cantor Verlag GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Bücher, Zeitschriften und elektronische Produkte
(Stand: 01.05.2018)

   
I. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) von ECV – Editio Cantor Verlag GmbH (nachfolgend kurz „ECV“) gelten für alle Verträge von Kunden mit ECV. Bei Abschluss von Verträgen über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel („Anzeigen“) gelten vorrangig die AGB für Anzeigen und andere Werbemittel; entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt ECV nicht an, es sei denn, ECV hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn ECV in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
(2) Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 I BGB und für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit dem Kunden zustande gekommenen Geschäfte.
(3) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.
II. Vertragsschluss, Versand
(1) Die Annahme einer Bestellung des Kunden erfolgt durch die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung oder konkludent durch Lieferung der Ware.
(2) ECV behält sich vor, die vereinbarte Versandart in eine kostengünstigere Versandart abzuändern.
(3) Die Lieferung erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart ist - nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Verlagsauslieferung.
III. Rückgabe festbezogener Bücher
(1) Festbezogene Bücher können in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Genehmigung von ECV zurückgegeben werden, wenn ersatzweise andere Bücher im Wert der zurückgegebenen Bücher bestellt werden. Die Kosten für die Rück- und Umtauschsendung, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 5 €, trägt der Käufer.
(2) Unberechtigte Rücksendungen werden nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Käufers zurückgeschickt.
IV. Mängelrechte
(1) Beanstandungen aufgrund von Mängeln können nur innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme der Sendung geltend gemacht werden.
(2) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, so hat der Kunde das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Ein Recht Schadensersatz wegen der Mangelhaftigkeit der Sache oder Minderung zu verlangen besteht nicht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
V. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag verbleiben die gelieferten Sachen im Eigentum von ECV. ECV ist zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. In dem Verlangen zur Herausgabe der Kaufsache liegt keine Rücktrittserklärung von ECV. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde ECV unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an ECV in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ECV, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung nicht offengelegt und die Forderung nicht durch ECV eingezogen.
VI. Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
(1) Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und werden in Euro berechnet.
(2) Mit Annahme der Sendung verpflichtet sich der Empfänger, die von ECV festgesetzten Ladenpreise einzuhalten. Diese verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung berechtigt ECV, die weitere Belieferung einzustellen.
(3) Ist der Käufer Zwischenhändler, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Abnehmer im Sinne des vorstehenden Absatzes verpflichtet werden.
(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig und rein netto ohne Abzug in bar zu bezahlen, es sei denn auf der Rechnung ist etwas anderes vermerkt. Zahlungen durch Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung mit dem Kunden angenommen.
(5) Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als bewirkt. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort in bar zu bezahlen.
(6) Bei Überschreitung eines Zahlungsziels werden alle zu diesem Zeitpunkt offen stehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von zuvor eingeräumten Zahlungszielen. Die Verzinsung bei Zahlungsverzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
VII. Haftung
(1) Eine Haftung von ECV – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
1. durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder
2. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ECV zurückzuführen ist.
(2) Haftet ECV gemäß Ziffer VII Abs. 1 Nr. 1 für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen ECV bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern der Beauftragten von ECV verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fällt ECV Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
ECV haftet für die Dauer von einem Jahr seit der Pflichtverletzung.
VIII. Datenschutz
  ECV speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages. Die vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich beim Kunden erhoben, von ECV verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausführung, Änderung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich sind. ECV ist berechtigt, die Daten an von ihm beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit ECV seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann. Der Kunde kann die hier erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
IX. Lizenzbestimmungen, Kündigung von Abonnements
(1) Bei Lieferung von Daten auf Datenträgern gelten neben diese Geschäftsbedingungen die dem Kunden übergebenen Lizenzbestimmungen.
(2) Zeitschriften können im Abonnement oder apart von ECV oder dem Buchhandel bezogen werden. Abonnements verlängern sich automatisch um die zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich von dem Kunden oder ECV gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungserklärung.
X. Schlussbestimmungen
  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von ECV.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das Gleiche gilt im Fall von Regelungslücken.

  AGB Unternehmen

 


AGB Werbeaufträge

ECV Editio Cantor Verlag GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Bücher, Zeitschriften und elektronische Produkte
Version 2.0 (Stand 23.03.2022)

     
§ 1 GELTUNG, VERTRAGSSPRACHE
(1) Das Angebot unseres Verlages richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d.h. natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aufgrund unserer veröffentlichten Mediadaten in der jeweils aktuellen Fassung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
(5) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung der Angebote bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die deutsche Fassung Vorrang.
(6) Bei Widersprüchen zwischen den Mediadaten und den AGB gehen die Mediadaten vor.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNG
2.1 Allgemeines
(1) Gegenstand ist die im Angebot ausgewiesene Leistung. Soweit nichts vereinbart wurde oder soweit nachfolgend hierauf Bezug genommen wird, gelten die in den Mediadaten gemachten Vorgaben als vereinbart.
(2) Soweit das Angebot mehrere Leistungen umfasst (Medien-Pakete), so gelten die Leistungen als Einzelleistungen. Dies gilt auch dann, wenn für die Leistungen ein Gesamtpreis vereinbart wurde.
(3) Erweiterungen oder Kürzungen des vereinbarten Umfangs erfordern eine schriftliche Einigung der Vertragspartner.
(4) Wir sind berechtigt, die vertragliche Leistung auch durch angestellte und freiberuflich tätige Mitarbeiter bzw. Subunternehmer durchführen zu lassen.
(5) Die in den Mediadaten ausgewiesenen Anzeigenschluss- und Erscheinungstermine sind für uns unverbindlich, insbesondere können diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend angepasst werden.
(6) Die in den Mediadaten darstellten Auswertungen zu Auflagen, Reichweite, Empfängerkategorie, Lesedauer, Nutzung, Öffnungs- und Klickraten oder sonstigen statistischen Angaben stellen weder eine Garantieerklärung noch eine Beschaffenheitsangabe dar. Gleichermaßen sichern wir im Rahmen der vertraglichen Leistungen keine Klickzahlen, erfolgreiche Stellenbesetzungen, Kundenvermittlungen oder eine bestimmte Anzahl an potentiellen Bewerbern oder Kunden zu.
(7) Wir führen den Auftrag, soweit nicht anders vereinbart, in der für das Werbemedium üblichen Qualität im Rahmen der durch die Unterlagen oder Daten gegebenen Möglichkeiten aus. Druckvorlagen auf schwerem Papier und/oder Kunstdruckpapier können beim Druckergebnis in der Qualität nicht mit dem Auflagenpapier verglichen werden.
(8) Nicht Vertragsleistung ist die Erstellung der für die Werbung erforderlichen Werbeinhalte, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Diese werden uns vom Kunden auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt und haben den in § 4 genannten Kriterien zu entsprechen.
(9) Soweit wir kreative Leistungen übernehmen, sind wir nicht zur rechtlichen Überprüfung der Zielvorstellungen, unserer Entwürfe oder des endgültigen Ergebnisses/Werkes/der Leistung verpflichtet; insbesondere sind wir weder zu Recherchen über bestehende Schutzrechte noch über Recherchen zu Sicherheitsmerkmalen, gesetzlichen Vorgaben etc. verpflichtet. Wir sind weiter nicht verpflichtet, auf evtl. rechtliche Probleme hinzuweisen. Etwaige rechtliche Prüfungen hat der Kunde selbst vorzunehmen.
(10) Wir behalten uns vor, Testprodukte/Proben/Muster/Voranzeigen anzubieten. Diese werden nicht Leistungsbestandteil und können von uns jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Grund gesperrt werden. Die Eigenschaften von Mustern/Proben bzw. Testprodukten/Voranzeigen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe dieser nicht berechtigt.
2.2 Anzeigenaufträge
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Veröffentlichung von Anzeigen eines Kunden entsprechend Angebot im vereinbarten Medium. Anzeigen im Sinne dieser AGB sind neben Werbeanzeigen auch Advertorials, Logo-Ads und Chiffreanzeigen.
(2) Die konkrete Platzierung der Anzeige liegt bei uns, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Advertorials werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht oder so platziert, dass der werbliche Charakter des Advertorials deutlich wird.
(4) Die Anzeigeninhalte sind uns vom Kunden zur Verfügung zu stellen, vgl. § 4.
(5) „Dauerabschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung eines bestimmten Anzeigenvolumens innerhalb eines vereinbarten Zeitraums. „Abruf“ ist die Aufforderung des Kunden an uns, auf Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige zu veröffentlichen. Sämtliche Abrufe eines Abschlusses sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss zu tätigen; andernfalls verfällt die Berechtigung zur Veröffentlichung ohne Anspruch auf Kostenerstattung für noch nicht voll ausgeschöpfte Kontingente; §§ 15, 16 kommen insoweit nicht zu Anwendung. Im Rahmen von Dauerabschlüssen ist der Kunde berechtigt, über die vertraglich vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere kostenpflichtige Anzeigen zu buchen.
(6) Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
(7) Bei Chiffreanzeigen wenden wir für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Einsendungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Eingänge jeglicher Art werden via verschlüsseltem Link oder via E-Mail weitergeleitet, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Eingänge auf Chiffreanzeigen werden von uns vier Wochen lang aufbewahrt. Zuschriften, die nicht innerhalb dieser Frist abgeholt werden, werden von uns vernichtet. Zum Zweck der Weiterleitung sind wir berechtigt, die eingehenden Zuschriften zu öffnen.
(8) Die Anzeigen in den Fachzeitschriften werden auch online im ePaper auf den Verlags-Websites zugänglich gemacht. In diesem Fall gilt Ziff. 2.4. dieser AGB.
2.3 Beilagen und Beihefter
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Hinzufügung von Beilagen und Beiheftern sowie deren gebündelte Versendung entsprechend dem Angebot.
(2) Die Beilagen und Beihefter sind uns vom Kunden zur Verfügung zu stellen.
2.4 Onlinewerbung
(1) Die vertragliche Leistung beschränkt sich auf die Zur-Verfügung-Stellung auf unseren Verlags-Websites und – je nach vertraglicher Vereinbarung – auf die
  a) Wiedergabe einer Bannerwerbung des Kunden, wobei die räumliche Platzierung in unserem Ermessen liegt.
  b) Platzierung von Content-Ads
  c) Platzierung von Native-Ads
  d) Platzierung von Logo-Links
  e) Platzierung von Job-Ads
  f) Platzierung von Unternehmenseinträgen über den Kunden
  g) Platzierung von ausgewählten redaktionellen Inhalten in unseren Verlags-Social Media-Kanälen
  h) Hinterlegung eines Webcodes sowie einer Fotogalerie mit Fotos des Kunden und Videos des Kunden bei dessen Anzeigen oder Beiträgen.
(2) Die Online-Werbeformate werden ab Vertragsbeginn abrufbar gehalten; die Pflicht zur Abrufbarkeit endet mit Vertragsende oder aufgrund eines in § 15 genannten Grundes, insbes. bei Nichtbeachtung des geltenden Rechts. Wir bieten die Abrufbarkeit unserer Verlags-Website im gebuchten Zeitraum mit einer Gesamtverfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt an sieben Tagen die Woche und 24 Stunden pro Tag an. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten uns nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind
  a) mit den Kunden abgestimmte Wartungs- oder sonstige Leistungen, durch das Portal nicht verfügbar ist;
  b) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit wir die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen haben;
  c) Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendiger Aktualisierungen;
  d) Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht uns zurechenbare Personen) verursacht werden.
  Wir werden uns bemühen, die Beeinträchtigungen unverzüglich zu beseitigen. Ein Anspruch auf sofortige Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Website besteht nicht, soweit die vereinbarte Verfügbarkeit gewährleistet ist.
(3) Die Werbeformate werden über einen Hyperlink mit der Internetseite des Kunden (Zielseite) verknüpft.
(4) Die Größe des Banners und der Ads sowie die Inhalte ergeben sich aus den Mediadaten.
(5) Im Bereich der Social Media Werbung besteht kein Anspruch auf bestimmte Social-Media-Kanäle oder eine bestimmte Anzahl solcher Kanäle.
(6) Der Kunde erhält auf Anfrage Statistiken zum Erfolg der Online-Werbung, soweit solche vorhanden und soweit die Daten auf eine bestimmte Online-Werbung beziehbar sind.
(7) Die Unternehmenseinträge werden von uns vorgenommen. Der Kunde hat die Möglichkeit, dort Unternehmensdaten, Kontaktmöglichkeiten, Präsentationen, Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien einzustellen. Hierzu hat der Kunde uns die Daten zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden von uns platziert. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit jederzeit die Möglichkeit zur Aktualisierung oder Änderung von Einträgen.
(8) Die Inhalte der Online-Werbung sind uns vom Kunden zur Verfügung zu stellen.
2.5 Newsletterwerbung
(1) Gegenstand im Bereich der Newsletterwerbung ist Veröffentlichung von Content-Ads, Native-Ads oder Job-Ads entsprechend Angebot. Soweit dies vertraglich vereinbart ist, werden für den Kunden individuelle Newsletter erstellt; näheres hierzu ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Der Newsletter erscheint regelmäßig. Wir behalten uns die zeitliche und räumliche Positionierung der Ads vor.
(3) Soweit ein individueller Newsletter vereinbart ist, ergeben sich der Zeitpunkt der Versendung sowie die Inhalte aus dem Vertrag.
2.6 Sonderwerbeformate/individuelle Auftragsarbeiten
(1) Gegenstand des Vertrages kann die Gestaltung von Sonderwerbeformaten, wie bspw. Poster, Lesezeichen, Broschüren, Dossiers, Corporate Books oder Corporate Magazins sein.
(2) Das Ausgabe-/Dateiformat (PDF, ePaper, Magazin, eBook, Dossier, gebunden etc.) wird vereinbart oder ergibt sich aus den Mediadaten.
(3) Aktualisierungen werden nur soweit angeboten, als ein etwaig bereitgestellte Dateiformat von dem jeweiligen Dateianbieter nicht mehr bereitgestellt wird. Aktualisierungen inhaltlicher Art werden nicht geschuldet.
2.7 Buchung einer Messeveranstaltung mit Messestand mit Mediapaket
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines Turn-Key-Gemeinschaftsmessestands für die jeweils vom Kunden gebuchte Fachmesse. Der Kunde hat auf Anforderung Logo und Daten/Inhalte für das jeweils gebuchte Format bereitzustellen. Bestandteil des Angebotes ist darüber hinaus ein Media-Paket, bestehend aus Anzeigen, Banner gem. Ziff. 2.4, Berichte sowie Bonusmaterial im ePaper-Format, Werbematerial im Übrigen wird nicht geschuldet. Im Übrigen wird auf den jeweils mit dem Kunden vereinbarten Vertrag Bezug genommen.
§ 3 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Soweit der Kunde von uns ein Angebot (Kostenvoranschlag) erhält, gilt folgendes: Alle Angebote (Kostenvoranschläge) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Unsere Angebote (auch unverbindliche) sind für die Zeit von vier Wochen ab Angebotsdatum gültig. Maßgeblich hierfür ist der Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei uns. Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
(2) Soweit unser Angebot nicht bereits ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war oder der Kunde bei uns telefonisch bucht, kommt ein Vertrag erst durch Bestätigung des Auftrages durch uns zustande.
(3) Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsabschluss gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Kunden jederzeit auf unserer Verlags-Website zugänglich und können von diesem abgespeichert und ausgedruckt werden.
(4) Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Leistungen durch uns und unsere Mitarbeiter erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Produkte dar. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben. Wir behalten uns das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlagen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 4 PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Allgemeine Bereitstellungspflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbes. die einzubindenden Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos, etc.) in einer für den Druck bzw. die Veröffentlichung geeigneten Form bzw. Qualität auf Anforderung unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten unverzüglich entsprechend den in den Mediadaten gemachten Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat jegliche Inhalte und Materialien bis zum Anzeigenschluss zu liefern. Insbesondere müssen Aufträge für Anzeigen, Beilagen/Beihefter und Newsletterinhalte, die ausschließlich in bestimmten Nummern/Ausgaben/Newslettern oder an bestimmten Plätzen innerhalb der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, so rechtzeitig bei uns eingehen, dass dem Kunden vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, ob der Auftrag auf die gewünschte Art und Weise auszuführen ist.
(2) Anzeigen und Ads/Banner sind publizierfertig als Datei entsprechend den in den Mediadaten gemachten Vorgaben zu übersenden. Die Gestaltung der Inhalte für die Anzeigen, Ads/Banner und Beilagen/Beihefter obliegen dem Kunden.
(3) Bei farbigen Printprodukten hat der Kunde zur Vermeidung von farblichen Abweichungen ein Farb-Proof mit FOGRA-Medienkeil mitzuliefern. Andernfalls kann es zu druckbedingten Farbabweichungen kommen; der Mangeleinwand ist hierdurch ausgeschlossen.
(4) Der Kunde wird während der gesamten Laufzeit des Vertrags die Zielseite gemäß Ziff. 2.4 Abs. 3 dieses Vertrags abrufbar halten. Im Falle von Störungen der Zielseite wird der Kunde uns von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(5) Der Kunde hat im Falle von Datenübertragung sicherzustellen, dass von den übersandten Daten keine Gefahren etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme ausgehen. Soweit übersandte Daten des Kunden aufgrund von Viren oder sonstigen technischen Problemen Schäden bei uns verursachen, hat der Kunde diese zu ersetzen, sofern er die entstandenen Schäden zu vertreten hat.
(6) Unterlässt der Kunde eine vereinbarte Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen, allein vom Kunden zu vertretenden Gründen, haben wir den Kunden zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist abzumahnen. Nach Ablauf der gesetzten Frist sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. kurzfristige Neubeschaffung von Kunden) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Nettopreises pro Kalendertag (insgesamt jedoch maximal 5 %), beginnend mit der Abgabefrist. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die Geltendmachung sonstiger gesetzlicher Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.2 Beachtung geltenden Rechts durch den Kunden
(1) Der Kunde hat hinsichtlich seiner Materialien, Inhalte und Zielseiten geltendes Recht zu beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Dabei darf er insbesondere nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten sowie gegen die Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere - wobei die nachstehende Aufzählung nicht abschließend ist - die Verwendung folgender Inhalte und Materialien nicht zu verwenden bzw. diese nicht auf seiner Zielseite bereitzuhalten:
  a) Pornografische, obszöne, anstößige, gewaltdarstellende, verfassungsfeindliche, nationalsozialistische, volksverhetzende und/oder rassistische Inhalte der Sekten-Propaganda- bzw. Mitgliederwerbung
  b) Beleidigende, verleumderische, anstößige, rufschädigende Inhalte/Produkte
  c) Bedrohende und/oder belästigende Inhalte
  d) jugendschutzgefährdende Inhalte
  e) die Hard- und/oder Software Dritter und/oder uns beschädigende Inhalte (bspw. Viren, Computerwürmer, Trojaner etc.)
  f) sowie grundsätzliche alle Inhalte, die in irgendeiner Art und Weise die Rechte Dritter verletzen oder diesen Schaden zufügen.
(2) Der Kunde versichert uns, dass keine Rechtsverletzungen bzgl. der Inhalte, Materialien und Zielseiten bekannt sind oder durch die Nutzung begangen werden. Es wird es des Weiteren unterlassen
  a) keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Designrechte, Geschmacksmusterrechte, Patentrechte zu verletzen
  b) Namens-, Firmen- und/oder sonstige Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen; insbesondere versichert der Kunde, keine visuellen Inhalte zu verwenden, bei denen die aufgenommenen Personen, nicht zuvor darin eingewilligt haben, dass Bilder von ihnen gemacht und in unveränderter oder bearbeiteter Form von dem Kunden und Dritten in dem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang genutzt werden können.
  c) gegen datenschutzrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen; insoweit prüft der Kunde in eigener Verantwortung, ob die Nutzung etwaiger personenbezogener Daten durch ihn den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt;
  d) gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zu verstoßen, insbesondere irreführende, unlautere, aggressive, betrügerische, unwahre, rechtsverletzende Werbung zu betreiben. Der Kunde hat insbesondere die von den Landesmedienanstalten vorgegebenen Werberichtlinien, das wettbewerbs- und telemedienrechtliche Werberecht sowie etwaige Selbstverpflichtungskataloge einzuhalten.
  e) Illegale, betrügerische Handlungen über die Werbemöglichkeiten auszuüben.
(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Inhalte und Zielseiten. Soweit an irgendwelchen Unterlagen Rechte bestehen, versichert der Kunde, dass die erforderlichen Einwilligungen/Nutzungsrechte vorliegen.
(4) Der Kunde hat uns zudem zu informieren über
  a) sämtliche Miturheber an den eingebrachten Materialien und Inhalten,
  b) etwaige Kennzeichnungs- und Informationsverpflichtungen und auf ggf. bestehende Werbeverbote und/oder –beschränkungen.
4.3 Recht zur Ablehnung von Materialien durch ECV
(1) Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbes. trifft uns keine Pflicht, die Materialien, Inhalte und Zielseiten des Kunden auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder auf das Bestehen oder den Inhalt der Lizenzen zu überprüfen.
(2) Ungeachtet dessen, dass wir nicht verpflichtet sind, die Unterlagen zu überprüfen, behalten wir uns dennoch das Recht vor, Materialien, Inhalte und Zielseiten abzulehnen bzw. nicht zu verbreiten bzw. diese wieder zu entfernen oder den Zugang hierzu zu sperren, sofern
  a) diese bekanntermaßen und/oder offensichtlich urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt, gegen behördliche Bestimmungen verstoßen, vom deutschen Werberat beanstandet wurden oder zu unbilligen Zwecken eingesetzt werden soll.
  b) diese erkennbar fehlerhaft oder beschädigt sind
  c) diese Werbeinhalte Dritter enthalten.
  d) diese nicht den von uns mitgeteilten oder – soweit nichts vereinbart wurde – nicht den in den Mediadaten enthaltenen technischen Vorgaben und Formaten entsprechen.
  Darüber hinaus können wir die Veröffentlichung von Beilagen bzw. Beiheften ablehnen, sofern diese aufgrund des Formats oder der Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken könnten.
(3) Beilagen und Beihefter sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters bindend.
(4) Wir teilen dem Kunden unverzüglich mit, wenn wir Materialien, Inhalte und Zielseiten zurückweisen, löschen oder sperren. Der Kunde ist dann gehalten, innerhalb der gesetzten Fristen Ersatz zu liefern. Für Fehler in den Unterlagen und deren Folgen haftet der Kunde.
(5) Druckunterlagen werden nur auf schriftliche Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet vier Wochen nach Veröffentlichung.
§ 5 KORREKTURABZUG/ABNAHME
5.1 Korrekturabzüge an Leistungen gem. Ziff. 2.2 – 2.6
(1) Sobald wir die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht haben, stellen wir dem Kunden einen Korrekturabzug (oder auch Probeabzug) zur Überprüfung und Freigabe zur Verfügung. Der Korrekturabzug ist vom Kunden unverzüglich zu überprüfen. Der Kunde ist zur Freigabe verpflichtet, sofern der Korrekturabzug der vertraglichen Vereinbarung entspricht.
(2) Änderungswünsche sind innerhalb von einer Woche nach Zusendung des Korrekturabzugs mitzuteilen; andernfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt, sofern das Werbeformat den vertraglich zugrunde gelegten Anforderungen und der Vorlage des Kunden entspricht. Wir werden den Kunden auf die Folgen des Fristablaufs bei Übersendung des Korrekturabzugs zwecks Freigabe hinweisen.
(3) Verlangt der Kunde erhebliche Änderungen, die von der ursprünglichen Vorlage des Kunden abweichen, trägt der Kunde die für die Änderung angefallenen Kosten i.H.v. 50,00 Euro.
5.2 Abnahme von Messeständen gem. Ziff. 2.7
(1) Die Leistung betreffend die Erstellung eines Messestandes gilt als erbracht, wenn wir dem Kunden die Zeichnungen und Planungen (nachfolgend Unterlagen) des Messebauers zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung stellen. Diese enthalten den Standort des Standes, zum Aufbau und Gestaltung des Standes sowie Inhaltsdetails zum Stand. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
(2) Die Abnahme erfolgt, soweit nicht abweichend vereinbart, grundsätzlich online.
(3) Wenn der Kunde nach Bereitstellung der Unterlagen nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, können wir ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert. Wir weisen den Kunden im Rahmen der Übersendung der Unterlagen auf den Eintritt der Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.
(4) Das Werk gilt im Übrigen als abgenommen, wenn die Übergabe beim Kunden erfolgt ist und der Kunde das Werk rügelos in Gebrauch genommen hat (sog. Abnahmefiktion), der Kunde insbesondere den Messestand auf einer Messe nutzt.
§ 6 EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN
(1) Hinsichtlich von uns oder von unseren Subunternehmern bzw. freiberuflichen Mitarbeitern geschaffenen Leistungen räumen wir dem Kunden unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte die im Angebot genannten, einfachen, nicht übertragbaren Rechte ein, soweit die Leistungen urheberrechtlich, marken- oder geschmacksmusterrechtlich geschützt sind. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei uns.
(2) Hiervon ausgenommen sind Rechte an Rohdaten, Mustern sowie Entwürfen. Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind weiter die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und sofern sie nicht gesondert abgegolten werden.
(3) Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung samt Auslagen vollständig geleistet hat. Wir können eine Verwertung der Werke oder einzelner Elemente auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
§ 7 PREISE UND ZAHLUNG
(1) Es gelten die von uns im Angebot angegebenen bzw. – soweit kein Angebot vorliegt – von uns in den Mediadaten ausgeschriebenen Preise, Rabatte, Zuschläge und Anzeigenformate zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; diese verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Etwaige Kosten für Verpackung, Transport, Versand, Fracht, Versicherungen oder etwaiger Zoll und andere Gebühren oder öffentliche Abgaben sind darin nicht enthalten und werden separat berechnet. Soweit wir ein Angebot ausstellen, werden diese Kosten dort gesondert ausgewiesen und erfolgen auf Kosten des Kunden.
(3) Die im Angebot genannten Preise wurden auf Basis der vom Kunden geschilderten Auftragsdaten erstellt und gelten unter dem Vorbehalt, dass diese unverändert bleiben. Andernfalls behalten wir uns vor, das Angebot entsprechend anzupassen oder – soweit mit dem Auftrag bereits begonnen wurde – die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Jeglicher Mehraufwand gegenüber dem Angebot ist gesondert zu vergüten.
(4) Die Errechnung der Abnahmemengen erfolgt nach Millimeter-Höhe und Spaltenanzahl.
(5) Wir haben zudem Anspruch auf Ersatz folgender Auslagen:
  a) Ausgaben, die wir zur Beschaffung von Lizenzen für erforderlich halten und die wir mit dem Kunden abgestimmt haben;
  b) Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Kunde die nochmalige Änderung von bereits freigegebenen Leistungen verlangt
  c) Kosten für die Anfertigung bestellter Beilagen/Beihefter, Anzeigen, Online-Werbeformate und individueller Auftragsarbeiten
  d) Kosten für externe Dienstleister
(6) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung.
(7) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Euro. Entstehen Kosten in anderer Währung, trägt grundsätzlich der Kunde das Risiko einer Verteuerung der Kosten durch Verschlechterung des Wechselkurses zwischen dem Zeitpunkt der Kalkulation und der tatsächlichen Bezahlung von Kosten, die vereinbarungsgemäß von Dritten in fremder Währung in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
(8) Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung einer elektronischen Rechnung (PDF-Format) einverstanden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit der Zusendung einer digitalen Rechnung an ihn Archivierungspflichten einhergehen.
(9) Wir stellen eine Rechnung aus, auf der eine Verweisung auf unser ePaper mit den darin enthaltenen Anzeigen und Ads zu finden ist. Im Übrigen werden Originalbelege nur gegen gesonderte Berechnung geliefert.
(10) Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht uns eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
(11) Bei Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir dem Kunden 2 % Skonto auf den Nettobetrag.
(12) Wir sind berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Wir sind berechtigt, mit der Leistung erst dann zu beginnen, wenn die Anzahlung in der vereinbarten Höhe vom Kunden geleistet wurde. Soweit noch weitere Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen, behalten wir uns zudem das Recht vor, mit der eigenen Leistung erst nach Eingang aller rückständigen Zahlungen zu beginnen.
(13) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(14) Einwendungen gegen die Abrechnung der erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Wir werden den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(15) Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen werden sofort fällig. Wir sind berechtigt, die weitere Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Preis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(16) Wir sind für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Preisanpassung hat der Kunde kein Beendigungsrecht.
§ 8 RECHTEERTEILUNG AN ECV
(1) Soweit wir Werke und Leistungen des Kunden (z.B. Videos, Texte, Grafiken, Fotos etc.) oder dessen gewerbliche Schutzrechte (Kennzeichen, Marken, Designs, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patentinhalte, KnowHow etc.) oder sonstige Inhalte nutzen, erteilt der Kunde sowie uns verbundenen Unternehmen nach § 15 AktG uns hieran für die Zwecke der vertraglich vereinbarten Leistung ein räumlich und inhaltlich unbegrenztes, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes, unterlizenzierbares, einfaches Nutzungsrecht. Inhaltlich umfasst das Nutzungsrecht jede kommerzielle und nicht-kommerzielle, redaktionelle und nicht-redaktionelle, digitalisierte, elektronische und gedruckte Nutzung. Hierzu gehört insbesondere
  a) Das umfassende Recht zur körperlichen Verwertung in Form von Ausstellungen, Vervielfältigungen und Verbreitungen.
  b) das umfassende Recht zur unkörperlichen Verwertung in Form der öffentlichen Wiedergabe. Dies beinhaltet insbesondere das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung.
  c) Das Bearbeitungs- und Übersetzungsrecht
  d) Das Archivierungsrecht, insbes. auch das Recht, die Werke und Leistungen in Sammlungen und Datenbanken einzustellen, abrufbar zu speichern und auszuwerten.
  e) Das Messerecht
  f) Das Merchandising-Recht sowie das Recht zur Werbung/Promotion (dies umfasst auch die Befugnis, Bild- und/oder Tonmaterialien, Namen, die Stimme, das Bild und/oder biografisches Material der Mitwirkenden und sonstige Elemente im Zusammenhang mit dem Inhalt und dessen Bewerbung zu nutzen)
(2) Von der Rechteeinräumung umfasst ist insbesondere das Recht, die von dem Kunden stammenden Werke und Leistungen sowie evtl. geschützte Produkte oder Marken
  a) auf Videoplattformen, auf der Homepage sowie im Rahmen des Podcasts und Streamingangeboten öffentlich zugänglich und verfügbar zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten;
  b) im Rahmen von Public Relation Maßnahmen bzw. Medien an Dritte weiterzugeben,
  c) bei Ausstellungen und Events jeder Art vorzuführen, gleich ob digital oder analog;
  d) auf allen bekannten oder gegenwärtig unbekannten aber zukünftig bekannten Speichermedien zu kopieren und zu verbreiten (beispielsweise DVDs, Blu-Rays, andere HD-Speichermedien, Flash-Memory-Cards, Sticks oder andere Chips);
  e) für Bücher oder andere Dokumente, Werbemaßnahmen, Anzeigenwerbung (einschließlich Plakatwerbung), Broschüren oder Kataloge zu nutzen;
  f) zum Druck zu geben,
  g) Printdesign- und Webdesign zu gestalten und zu veröffentlichen sowie für den Kunden anzukündigen
  h) für Bücher oder andere Dokumente, Werbemaßnahmen, Anzeigenwerbung (einschließlich Plakatwerbung), Broschüren oder Kataloge zu nutzen;
  i) Materialien zu Evaluationszwecken auszustellen.
§ 9 FREISTELLUNG
(1) Werden wir auf Grund eines vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalts von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der Kunde uns von den Aufwendungen, Schadensersatzansprüche einschließlich angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Ist streitig, ob ein Anspruch eines Dritten besteht, und macht der Kunde das Nichtbestehen der Ansprüche geltend, kann der Kunde den Regressanspruch dadurch vermeiden, indem er uns für die Abwehr der Ansprüche im Voraus ausreichende Sicherheit für Verfahrenskosten und Schadensersatzansprüche stellt und dem Streit beitritt. Wir behalten es uns vor, die alleinige Verteidigung wahrzunehmen und jeden möglichen Streitfall, der zu einem Freistellungsanspruch gegen den Kunden führen kann, allein zu übernehmen. Die Freistellungspflichten des jeweiligen Kunden bleiben hiervon unberührt. Es bleibt in unserem Ermessen, ob diese bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Inanspruchnahme durch Dritte Ansprüche anerkennen oder nicht. Der Kunde kann sich bei einer Akzeptanz eines solchen Anspruches durch uns nicht darauf berufen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Er kann diese Möglichkeit jedoch abwenden, wenn er ausdrücklich die Haftung für das weitere Vorgehen übernimmt. Wir werden den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte uns gegenüber Ansprüche geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden.
(2) Wir sind zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung der Anzeige berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Rechte Dritter verletzen könnten. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegen insbesondere aber nicht ausschließlich dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen uns und/oder den Kunden ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder einer Rechtsverletzung stützen. Eine Erstattung von Gebühren wegen der vorzeitigen Entfernung von gebuchten Leistungen aufgrund der vorstehenden Bestimmungen findet nicht statt.
§ 10 LIEFER-/LEISTUNGSTERMIN, VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG , BEREITSTELLUNG VON DIGITALEN LEISTUNGEN
(1) Die Leistung erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist. Ist die Zusendung einer Ware vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist an den vereinbarten Lieferort. Sollten wir einen vereinbarten Termin nicht einhalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen – soweit nicht unangemessen – unterschreiten darf.
(2) Lieferungen und Geschäfte gem. § 376 HGB (Fixgeschäfte) bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen Bestätigung, welche mindestens in Textform zu erfolgen hat. Hierdurch entstehende zusätzliche Anlieferungskosten gegen zu Lasten des Kunden.
(3) Wir sind, abgesehen von vereinbarten Terminen, frei in der Einteilung unserer Leistungszeit. Die Nichteinhaltung der gesetzten Termine ist für uns unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten oder Änderungen durch den Kunden beruhen. Wir werden uns bemühen, die vereinbarten Leistungszeiten trotz der Verzögerung einzuhalten, soweit uns dies zumutbar ist. Hierfür entstehende Zusatzkosten hat der Kunde zu tragen.
(4) Sämtliche vereinbarten Termine beginnen, wenn Zahlung
  a) gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vereinbarten Vorschusses.
  b) gegen Rechnung vereinbart ist, mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden oder mangels einer solchen binnen 5 Kalendertagen nach Zugang der Bestellung/Buchung bei uns jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigem vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten und notwendige Mitwirkungsleistungen (Einholen von behördlichen Genehmigungen, Zur-Verfügung-Stellen von Urkunden betr. Zoll, Vorlegen von Unterlagen, Freigaben etc.) vollständig geleistet sind. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt die Liefer- und/oder Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.
(5) Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko …“.
(6) Bei Lieferung ist für die Einhaltung des Versandtermins allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach dessen billigen Ermessen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben. Gleiches gilt, wenn wir dem Kunden die Möglichkeit zum Download angezeigt und ihm die jeweiligen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt haben. Ist die Anlieferung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat unmöglich, oder ist der Kunde in Annahmeverzug, trägt der Kunde die Kosten einer weiteren Lieferung.
(7) Die Bereitstellung digitaler Leistungen und Produkte erfolgt zum vereinbarten Bereitstellungstermin, soweit der Kunde bis dahin die in § 4 genannten Mitwirkungsleistungen erbracht hat; andernfalls binnen 2 Werktagen nach Erbringung der Mitwirkungsleistungen. Sollten wir einen vereinbarten Termin nicht einhalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen - soweit nicht unangemessen - unterschreiten darf.
(7) Wir werden Sonderwerbeformate/individuelle Auftragsarbeiten, soweit diese digital sind, dem Kunden über die von ihm gewünschte Einrichtung bereitstellen; der Kunde hat uns hierzu die Einrichtung (bspw. unter Mitteilung einer Direkt-URL) sowie die Zugangsdaten hierzu mitzuteilen. Alternativ senden wir dem Kunden zu dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt eine E-Mail mit einem Link, über den der Kunde Sonderwerbeformate/individuelle Auftragsarbeiten herunterladen kann. Der Download-Link steht für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Bereitstellung zur Verfügung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Datei rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist auf sein Endgerät zu übertragen und die Datei dort durch Sicherungsmaßnahmen (z.B. Backup) zu schützen.
Nicht-digitale Auftragsarbeiten etc. erhält der Kunde auf dem postalischen Weg.
§ 11 MÄNGELRECHTE
(1) Bei einem Sachmangel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
(2) Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Das Produkt gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung oder (ii) im Falle von versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb der Gewährleistungsverjährungsfrist nach § 13 uns gegenüber zu rügen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmangels aus. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbestandes.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Kunde insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.
(4) Wir übernehmen keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette – Lieferantenregress), wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich verbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.
(5) Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 HAFTUNG
12.1 Allgemeines
(1) Für eine Haftung von Vertragspartner auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
(2) Wir haften für Schäden unbeschränkt, soweit
  a) diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
  b) wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
  c) diese nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
  d) diese an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder
  e) diese auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(3) Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(4) Der vertragstypische vorhersehbare Schaden beträgt pro Auftrag maximal 100 % des Auftragsvolumens. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für Schadensersatz aufgrund entgangenen Gewinns.
(5) Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
(6) Die verschuldensunabhängige Haftung unsererseits nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(7) Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
(8) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(9) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.2 Haftung wegen Verzug
Sofern dem Kunden aufgrund eines von uns zu vertretenden Verzugs ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung (einschl. des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) zu fordern. Diese beträgt für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 % der Nettovergütung für die im Verzug befindliche Warenlieferung und/oder Leistung im Ganzen, höchstens jedoch 5 % der Nettovergütung für die Gesamtlieferung und/oder Gesamtleistung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß von uns geliefert und/oder geleistet wird. Ein weitergehender Ersatz des Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle eines vereinbarten fixen Liefertermins im Rechtssinne und der Übernahme einer Leistungsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung.
12.3 Haftung wegen Unmöglichkeit
Wir haften bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Vertragspartner oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 13 VERKÜRZUNG DER VERJÄHRUNGSFRISTEN
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in Fällen des § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
(2) Für Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(3) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
  a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.
  b) Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehenden – schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen sowie in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Werkleistungsansprüchen mit der Abnahme.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Absatz 1 S. 1.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 14 HÖHERE GEWALT
(1) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch
  a) höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffknappheit, Stromausfälle, Unfälle, Pandemien) sowie dieser gleichstehende unverschuldete Betriebsbehinderungen (bspw. Streik/Aussperrungen, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Transportengpässe oder -hindernisse, Maschinenschäden, Schäden durch Feuer/Wasser) verursacht worden sind 
  b) nicht erfolgte, nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und der Qualität aus unserer Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) verursacht worden sind,
  c) Virus- und sonstige, auch nicht-technische Angriffe Dritter auf unser System erfolgen, gleichwohl wir die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen haben und
  d) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben oder
  e) Erkrankung unsererseits,
  f) behördliche Anordnungen unmöglich werden (hiervon umfasst sind insbesondere Anordnungen nach IfSG, Anordnungen der Untersagung der gewerblichen Durchführung, Anordnung von Sperrzeiten, sonstige Anordnungen, die eine Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen bzw. die eine Durchführung unzumutbar machen),
  die wir nicht zu vertreten haben.
(2) Im Falle einer nicht von uns zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der Leistung oder einer nicht von uns zu vertretenden Verzögerung der Leistung infolge der vorgenannten Ereignisse des Abs. 1, wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Leistungsmöglichkeit unterrichtet.
(3) Der Kunde ist im Fall des Eintritts der in Abs. 1 genannten Voraussetzungen damit einverstanden, dass der Leistungstermin verlegt. Ist der Kunde Kaufmann, hat dieser unverzüglich zu widersprechen. Andernfalls werten wir dies als Zustimmung. Ist der Kunde kein Kaufmann i.S.d. HGB, ist die Verlegung nur möglich, sofern diese für den Kunden nicht unzumutbar ist. Die Verlegung berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
(4) Ist uns eine Verlegung gem. Abs. 3 unmöglich oder ist diese für den Kunden unzumutbar bzw. hat der kaufmännische Kunde der Verlegung widersprochen, sind wir zum Rücktritt vom und/oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt, soweit wir nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben; gleiches gilt, wenn ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und dieser aufgrund von Ereignissen nach Abs. 1 Satz 1 um mehr als vier Wochen überschritten wird. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist der Kunde gleichsam berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
(5) Im Falle des Rücktritts/der Kündigung und/oder durch uns gem. Abs. 5 wird die bereits erbrachte Zahlung für den nicht erbrachten Teil unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wie bspw. Erstattung entstandener Aufwendungen (z.B. Hotelkosten, Anreisekosten etc.), bestehen in diesem Fall nicht.
(6) Geraten wir mit einer Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 15 LAUFZEIT, STORNIERUNG/KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN
15.1 Allgemein
(1) Die Kündigung von Aufträgen ist nur wie folgt möglich:
  a) Die Kündigung/Stornierung von Anzeigen gem. Ziff. 2.2 ist bis zum Anzeigenschluss möglich.
  b) Die Kündigung/Stornierung betreffend die Verteilung von Beilagen und Beiheftern gem. Ziff. 2.3 ist bis fünf Tage vor dem Erscheinungstermin möglich
  c) Die Kündigung/Stornierung von Newsletterwerbung gem. Ziff. 2.5 ist bis zum Versand des Newsletters möglich.
  d) Die Kündigung/Stornierung von Sonderwerbeformaten und individuellen Auftragsarbeiten gem. Ziff. 2.6 ist bis zur Druckfreigabe möglich.
(2) Im Übrigen gilt das Gesetz.
(3) Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund kann insbesondere bestehen, wenn
  a) der Kunde gegen die Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere gegen Mitwirkungspflichten und die Beachtung des geltenden Rechts gem. § 4, verstößt
  b) der Kunde fällige (Abschlags-)Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet,
  c) wenn über das Vermögen des Unternehmens des Kunden oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  d) Gründe vorliegen, die die Leistung tatsächlich unmöglich machen (insbes. aufgrund höherer Gewalt).
(4) Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
15.2 Unternehmenseinträge
(1) Der Vertrag beginnt mit Platzierung der Einträge und wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, soweit die Parteien diesen nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Wir werden den Kunden bis spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertrages in Textform auf folgendes hinweisen:
  a) Zeitpunkt, zu dem die vereinbarte aktuelle Vertragslaufzeit endet
  b) Zeitraum, um den sich der Vertrag bei Nichtkündigung verlängert
  c) Zeitpunkt, bis zu dem die Kündigung bei uns spätestens eingehen muss.
15.3 Ads, Banner
Der Vertrag beginnt mit Platzierung der Ads, Banner etc. und wird für die Dauer von 4 Wochen geschlossen. Danach endet der Vertrag automatisch.
§ 16 FOLGEN DER VORZEITIGEN KÜNDIGUNG/STORNIERUNG
(1) Werden Aufträge seitens des Kunden gekündigt/storniert, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, wobei wir das anrechnen, was der Kunde infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft hätten erwerben können oder erworben haben. Es wird daher vermutet, dass uns die Vergütung für den erbrachten Teil sowie mindestens folgende Pauschalen auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung zustehen:
  a) Bei Kündigung bis 2 Tage vor Anzeigenschluss/Newsletterversand/Verteilung von Beilagen/Beiheftern/Druckfreigabe der Auftragsarbeiten 50% auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung.
  b) Bei Kündigung ab 2 Tagen vor Anzeigenschluss/Newsletterversand/Verteilung von Beilagen/Beiheftern/Druckfreigabe der Auftragsarbeiten bis zur Versendung/Fertigstellung 90 % auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung.
(2) Abs. 1 gilt jedoch dann nicht, soweit dem Kunden von uns im Einzelfall ein kostenloses Kündigungsrecht eingeräumt wurde und uns die Erklärung des Kunden über die Ausübung dieses kostenlosen Kündigungsrechts fristgerecht zugeht.
(3) Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
(4) Sofern wir nachweisen, dass die auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Kosten, die aufgrund und im Hinblick auf die Umsetzung des Auftrags bereits erbracht wurden, höher sind als die in Abs. 1 geltend gemachten Pauschalen bzw. die ersparten Aufwendungen niedriger sind als die angerechneten Ersparnisse, sind wir berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen.
§ 17 RECHT ZUR REFERENZNENNUNG
(1) Wir sind berechtigt, den Kunden unter Nennung seines Unternehmenskennzeichens/seine Namens, der Unternehmensadresse, des Logos und der Webadresse als Referenz für unsere Leistung zu benutzen, dessen eventuellen Bewertungen über unsere Leistung wiederzugeben und zu verbreiten oder unsere Leistung zu Demonstrationszwecken vorzuführen. Die Rechteeinräumung sowie die Einwilligung bezieht sich inhaltlich auf jede kommerzielle und nicht-kommerzielle, redaktionelle und nicht-redaktionelle, digitalisierte, elektronisch und gedruckte Nutzung, insbesondere die räumlich und zeitlich unbeschränkte Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe, Sendung, Vorführung und Werbung, sowohl online (z.B. Website) als auch in Printprodukten. Dies gilt auch für die Nutzung in Social-Media-Präsenzen. Zu diesen Zwecken sind wir auch berechtigt, die vorgenannten Daten an Dritte weiterzugeben.
(2) Soweit darin geschützte Inhalte des Kunden enthalten sind, erhalten wir vom Kunden das nicht-ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht, die Inhalte ganz oder teilweise zu verbreiten, zu vervielfältigen, auszustellen sowie öffentlich wiederzugeben, insbes. dieses öffentlich zugänglich zu machen, vorzutragen oder vorzuführen und zu bearbeiten, insbes. interaktiv darzustellen. Hierbei sind wir auch berechtigt, kurz erkennbar zu machen, in welcher Form die wirtschaftliche Zusammenarbeit steht (Kunde, Partner, etc.).
(3) Prämien und Preise, die für unsere Werke gewährt werden, stehen uns zu.
§ 18 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die vorliegenden AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
(2) Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung ist unser Geschäftssitz.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz.
(4) Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 2 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüche im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

AGB Werbeaufträge