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    Überörtliche „Freigabe“ von Arzneimitteln und Verpackungsmaterial

    RA Dr. iur. Martin W. Wesch

    Wesch & Buchenroth, Stuttgart

    Herstellung und Prüfung können an unterschiedlichen Orten erfolgen. Bei Zulieferungen von Verpackungsmaterial ist dies regelmäßig der Fall. Das führt jedoch häufig zu Doppel- und Mehrfachprüfungen. Dabei könnten die Verantwortlichen u.U. auf Bestätigungen anderer über die Herstellung und Prüfung vertrauen. Ob und inwieweit dies arzneimittelrechtlich zulässig ist, beleuchtet der nachfolgende Beitrag.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2008

     

    pharmind 2008, Nr. 6, Seite 736