Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

    Abgabe zurückgenommener Arzneimittel durch Ärzte

    RA Dr. iur. Martin W. Wesch, Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Pharma-Verpackung e.V.

    In der „Frontal“-Sendung des Zweiten Deutschen Fernsehens vom 16. 5. 2000 wurde über eine Ordnungsverfügung des Landrates vom Kreis Lippe vom 7. 4. 2000 berichtet. Darin wird einem Arzt zum einen untersagt, apothekenpflichtige Arzneimittel, die von Privatpersonen angeboten werden, zum Zwecke der Abgabe an andere zu sammeln und zum anderen apothekenpflichtige Arzneimittel abzugeben, soweit es sich nicht um zwei Muster der kleinsten Packungsgröße eines Fertigarzneimittels innerhalb eines Jahres handelt. Die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Ordnungsverfügung wird im nachfolgenden Beitrag untersucht.

     




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000

     

    pharmind 2000, Nr. 8, Seite 586