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    Analgetika-Warnhinweis-Verordnung

    Entwurf des BMG – EG-rechtliche Bedenken

    Streiflichter

    EG-rechtliche Bedenken?!
    Rückruf verhältnismäßig?
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Das Bundesministerium für Gesundheit – BMG – hat den Entwurf einer Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (Analgetika-WarnhV) vorgelegt. Danach soll auf äußeren Umhüllungen und Behältnissen von ASS-, Diclofenac-, Ibuprofen-, Naproxen-, Paracetamol-, Phenazon- und Propyphenazonhaltigen Arzneimitteln ein Warnhinweis angebracht werden. Danach wird die Behandlung von Fieber ohne ärztlichen Rat auf 3 Tage und die Behandlung von Schmerzen ohne ärztlichen Rat auf maximal 4 Tage (...)