Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

    Arzneimittelrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE)

    Überblick über die Entwicklung und aktueller Sachstand

    Dr. Elmar Kroth, Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. Bonn

    Nachdem sich zu Beginn der BSE-Krise Anfang der 90er Jahre die zuständigen EU-Institutionen und -Fachgremien zunächst weitgehend handlungsunfähig präsentierten, wurde erstmals am 14. 12. 1994 ein EU-weites Exportverbot britischen Rindfleisches und anderer Materialien bovinen Ursprungs von der EU-Kommission beschlossen. Diese Entscheidung setzten die Mitgliedstaaten durch eigene Importverbote entsprechender Materialien um. Von diesem Zeitpunkt an wurden die jeweiligen Regelungen in den zuständigen Gremien der EU diskutiert, verabschiedet und hernach von den Mitgliedstaaten entsprechend in nationales Recht umgesetzt. Die hierzu verabschiedeten Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bestanden zumeist aus einem umfangreichen Paket verschiedener sektoraler Verordnungen, u. a. im Lebensmittel-, Kosmetik-, Medizinprodukte- und Arzneimittelbereich. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Aufarbeitung der deutschen arzneimittelrechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang. Aufgrund der außerordentlich hohen Regelungsdichte bereits in diesem Bereich soll auf die Wiedergabe zusätzlicher Bestimmungen wie der diesbezüglichen Bekanntmachungen und Bescheide der Bundesoberbehörden verzichtet werden.

     




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000

     

    pharmind 2000, Nr. 12, Seite 943