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    AstraZeneca-Impfstoff – Unbedenklich?

    Medizinische und rechtliche Rahmenbedingungen für die Bewertung

    Streiflichter

    Änderung der Grundlagen für die Nutzen-Risiko-Bewertung nach der Zulassung?
    Rechtliche Grundlagen für die EMA, das BMG und die Bundesoberbehörden
    Kompetenzen und Verantwortung des BMG
    Ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis?
    Künftige Entwicklung: Vergleich des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfstoffe untereinander
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, · Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    E-Mail: straeter@straeterlawyers.de

    Die Europäische Kommission hat, gestützt auf die Bewertung der europäischen Zulassungsbehörde EMA, den AstraZeneca-Impfstoff für den Vertrieb in allen EU-Mitgliedstaaten zugelassen. Zum Charakter der Zulassung verweise ich auf meine Erläuterungen im vorausgegangenen Streiflicht von März 2021, Pharm. Ind. 83, Nr. 3, 293–296 (2021). In den USA lässt die Zulassung noch auf sich warten, nicht zuletzt, weil 2 Studien in der zweiten (...)