Behördeninspektionen nach GCP, GMP und Pharmakovigilanz- Regularien bei pharmazeutischen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen Teil 1: Die Regularien in einer Übersicht Dr. med. Claus Kori-Lindner1, Prof. Dr. Barbara Sickmüller2 und Dr. med. Reinhild Eberhardt3 KoLi − Med.-Wiss.-Service1, München, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)2, Berlin, und Dr. Eberhardt · Clinical Research3, München Inspektionen werden veranlasst und durchgeführt von der EMEA, den Bundesoberbehörden (BOB) und/oder zuständigen Länderbehörden. Ziel der Inspektionen sind der Schutz der Patienten durch Überprüfen der Regeleinhaltung der Guten Klinischen Praxis (GCP), Guten Herstellungspraxis (GMP), Pharmakovigilanz (PhV) oder der Übereinstimmung mit Angaben der Antragsunterlagen. Inspektionen dienen der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle durch überprüfen des Qualitätsmanagementsystem des Sponsors oder der zu inspizierenden Einrichtung. |
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pharmind 2008, Nr. 1, Seite 81