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    Abbildung 1
    Zeitlicher Ablauf – Implementierung und Entwicklung von Schulungsmaterial auf europäischer und nationaler Ebene (Quelle aller Abbildungen: die Autoren/vfa, BPI, BAH).

    Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial – Status Quo

    Arzneimittelwesen

    Rechtliche Grundlagen
    Urheberschutz
    „Blaue Hand“ – Kennzeichnung von behördlich genehmigtem Schulungsmaterial zur Risikominimierung von Arzneimitteln
    Die Rolle der Verbände
    Erfahrungen mit der Erstellung und Genehmigung von Schulungsmaterialien
    Einschätzung der Verbände und Ausblick
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    Dr. Boris Thurisch1, Judith Weigel2, Dr. Léonie Zimmermann3 · 1Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin2 · vfa – Verband forschender Arzneimittelhersteller e. V., Berlin 3 · Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) e. V., Bonn

    Sachgemäße und zeitnahe Risikokommunikation zu erheblichen, neu erkannten Arzneimittelrisiken ist ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelsicherheit. Behördlich beauflagtes Schulungsmaterial (sog. „Educational Material“) leistet dabei – neben Rote-Hand- und Informationsbriefen – in der Praxis einen maßgeblichen Beitrag zur (...)