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    Berichtspflichten für Nachhaltigkeit

    Reduzierungsvorschläge der EU-Kommission im Rahmen des Omnibus-Verfahrens

    Nachhaltigkeit

    EinleitungUmfang der Berichtspflichten am Beispiel CSRDVereinfachung der CSRD durch EU-Omnibus-RichtlinieVereinfachung der CSDDD durch EU-Omnibus-RichtlinieEinordnung des Omnibus-VerfahrensAusblick und Kritik
    Keywords: Berichtspflichten |  EU-Omnibus-Richtlinie |  CSRD |  CSDDD |  EU-Taxonomie 

    Zusammenfassung

    Europa hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und EU-Taxonomie in letzten 4 Jahren umfangreiche Gesetzgebungen verabschiedet, die von Unternehmen die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten fordern. Die transparente Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen soll die Transformationen und den grünen Wandel in der EU fördern. In der Praxis zeigt sich, dass Berichtsanforderungen mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sind und zu viele Ressourcen binden. Die EU-Kommission hat daher im Rahmen des Omnibus-Verfahrens deutliche Vereinfachungen vorgeschlagen. Die große Mehrzahl der Unternehmen würde es begrüßen, wenn die Regelungen zur CSRD und der CSDDD um unnötige und nicht zielführende bürokratische Belastungen bereinigt werden würden. Pharma Deutschland hat sich im Vorfeld bereits für rasche Korrekturen an den genannten Richtlinien eingesetzt und unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, Änderungen im beschleunigten Verfahren umzusetzen.

    Dr. Dennis Stern und Dr. Elmar Kroth · Pharma Deutschland

    Korrespondenz:

    Dr. Elmar Kroth
    Pharma Deutschland e. V., Ubierstr. 71–73, 53173 Bonn
    kroth@pharmadeutschland.de

    Dr. Dennis Stern
    promovierte in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum. Seit Nov. 2024 ist er Mitglied der Stabsstelle Nachhaltigkeit, zuvor war er Referent für Nachhaltigkeit & Umwelt bei Pharma Deutschland (ehemals Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, BAH). Von 2019 bis 2021 war er Referent beim BAH. Zuvor war Stern als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum tätig.
    Dr. rer. nat.