Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

    Bildung von Festbetragsgruppen der Stufe 2 und Rechtsschutz der pharmazeutischen Industrie

    Priv.-Doz. Dr. Dr. Christian Dierks und Dr. Gerhard Nitz

    Rechtsanwälte Dierks & Bohle, Berlin

    Die Novellierung des Festbetragsrechts durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zielt zentral auf die Ermöglichung von Festbeträgen für sog. Analogarzneimittel. Aus diesem Anlaß werden einige Vorgaben der Festbetragsgruppenbildung der Stufe 2 analysiert. Außerdem werden vor dem Hintergrund der Festbetragsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. 12. 2002 weiterhin bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten pharmazeutischer Unternehmen gegen eine rechtswidrige Festbetragsgruppenbildung dargestellt.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2004

     

    pharmind 2004, Nr. 8, Seite 983