Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Biosimilars – Anspruch und Wirklichkeit aus Sicht einer Krankenkasse

    Pharma-Markt

    Die Bedeutung von Biologika und Biosimilars für die Gesetzliche KrankenversicherungBiosimilarmarkt: geprägt durch langsamen Markteintritt und langsames WachstumBiosimilars – ungenutzte EinsparpotenzialeMangelnde Substitutionsfähigkeit der Biosimilars gegenüber dem Erstanbieterprodukt als Hürde?Verordnungsmindestquoten für Ärzte?Biosimilars der zweiten Generation – Monoklonale Antikörper und InsulinRabattverträge und BiosimilarsFazit
    Brigitte Käser · AOK Niedersachsen, Hannover

    Biosimilars sind Nachahmerprodukte von biopharmazeutisch hergestellten Arzneimitteln, nach deren Patentablauf. Anders als bei Generika, die chemisch-synthetisch hergestellt werden, weisen Biopharmazeutika eine viel komplexere Molekülstruktur auf und werden gentechnisch mit Hilfe von Zellen hergestellt. Von daher ist das vollständige „Kopieren“ eines Biopharmazeutikums nicht möglich. Biosimilars können – wie jedes andere Biopharmazeutikum auch – immer nur möglichst ähnlich einem sogenannten Referenzarzneimittel sein. Die EU hat bereits 2005 einen regulatorischen Pfad für solche Nachahmerprodukte