Herausforderungen und Chancen nach Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes
Gesundheitswirtschaft
Zusammenfassung
Seit Apr. 2024 unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln im Rahmen des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bzw. der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Damit sind einige Anforderungen hinsichtlich Lagerung, Handling und Transport sowie der Abgabe von Cannabis-Produkten entfallen, jedoch können spezialisierte Logistikdienstleister aus dem Betäubungsmittelbereich bei der Vermeidung von gesetzlichen Fallstricken und Schwierigkeiten unterstützen. Der Beitrag blickt auf die Entwicklungen der Cannabis- und BtM-Logistik zurück und zeigt aktuelle Herausforderungen auf, mit Fokus auf dem Erhalt der MedCanG-Erlaubnis sowie dem Import aus dem Nicht-EU-Ausland.
Korrespondenz:
Dr. Lars Godmann
Dopiopharm GmbH, Friedrich-Eckardt-Str. 22, 36433 Bad Salzungen
l.godmann@dopiopharm.de
![]() | Dr. Lars Godmann war bis 2021 als Leiter der Qualitätskontrolle sowie des Qualitätsmanagements bei der PS Pharma-Service GmbH tätig. Hier übernahm er zusätzlich die Funktion der Verantwortlichen Person für den Großhandel gem. § 52a AMG sowie des Verantwortlichen für den BtM-Verkehr gem. § 5 BtMG. Seit März 2018 übte er die analoge Funktion für die PB Pharma GmbH aus. Von Aug. 2022 bis Febr. 2025 war er Geschäftsführer der LOXXESS Medical Solutions GmbH & Co. KG und leitet seit März 2025 das |