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    Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

    Bundestag beschließt maßgebliche Änderungen auf der Zielgeraden

    Gesetz und Recht

    I. Einführung
    II. Last-Minute-Änderungen
    III. Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
    IV. Ergebnis
    RA Ulf Zumdick · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI), Berlin

    Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ist am 04. Juni 2016 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll insbesondere eine Strafbarkeitslücke im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung geschlossen werden, da der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass niedergelassene Vertragsärzte – anders als ihre angestellten Kollegen oder Amtsärzte – sich nicht nach dem im Jahr 2012 geltenden Korruptionsstrafrecht strafbar machen konnten. Das formelle Gesetzgebungsverfahren ist am 29. Juli 2015 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung1) gestartet worden. Die (...)