Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken
    Abbildung 1
    Anzahl der Arzneimittel, die der zusätzlichen Überwachung unterliegen (eigene Darstellung).

    Das schwarze Dreieck

    Eine erste Bilanz*)

    europharm

    Gesetzliche Grundlagen
    Wo ist das Dreieck aufzubringen?
    Eine erste Bilanz
    Konsequenzen für Behörden und Industrie
    Ziel und Nutzen des schwarzen Dreiecks
    Fazit
    Judith Weigel · vfa – Die forschenden Pharma-Unternehmen, Berlin
    Judith Weigel
    Apothekerin
    Arzneimittelsicherheit/ Arzneimittelrichtlinie
    vfa – Die forschenden Pharma- Unternehmen
    Hausvogteiplatz 13
    10117 Berlin Germany)
    e-mail: j.weigel@vfa.de

    Das Prinzip der „zusätzlichen Überwachung“ von Medikamenten nach ihrer Zulassung wurde 2012 mit der neuen EU-Gesetzgebung zur Pharmakovigilanz eingeführt. Inzwischen sind die meisten Arzneimittel, die der zusätzlichen Überwachung unterliegen, in den Produktinformationen mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet. Der nachfolgende Beitrag zieht eine erste Bilanz.

    Gesetzliche Grundlagen

    Mit der neuen (...)