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    Der EU-Bevollmächtigte

    Rechtsfragen am Beispiel einer grenzüberschreitenden Vermarktung von Medizinprodukten

    Gesetz und Recht

    Kapitel  1 – Rechtsgrundlagen
    Kapitel  2 – Die Rolle des Bevollmächtigten bei der Stellung eines Antrags auf Abgrenzung von Medizinprodukten gegen andere Produktkategorien
    Fazit
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    Marco Koell · Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg

    Ein Medizinproduktehersteller, der seinen Firmensitz nicht in der EU hat, muss einen Bevollmächtigten in der EU benennen. Kann auch ein in der EU-ansässiger Hersteller einen solchen Bevollmächtigten benennen? Wer trägt dann die Verantwortung für die Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorgaben, wer die haftungsrechtliche Verantwortung? Der Autor gibt Rechtsanwendern aus der Wirtschaft einen kompakten Überblick über die zentralen gesetzlichen Regelungen sowie Interpretationshilfen hinsichtlich des EU-Bevollmächtigten. Zur Erörterung wird exemplarisch der Fall einer grenzüberschreitenden Vermarktung von (...)