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    Der „Nikolaus-Beschluss“

    Im Hinblick auf diagnostische Maßnahmen

    Recht

    1. Hintergrund und Problemaufriss2. Diagnostische Maßnahmen im Rahmen von § 2 Abs. 1a SGB V3. Fazit
    Keywords: Nikolaus-Beschluss |  § 2 Abs. 1a SGB V |  Companion Diagnostics |  Diagnostische Maßnahmen |  Personalisierte Medizin 

    Zusammenfassung

    Diagnostische Maßnahmen können im Ausnahmefall auch ohne G-BA-Zulassung von der GKV übernommen werden, wenn eine lebensbedrohliche oder ähnlich schwere Erkrankung vorliegt, keine anerkannte Standarddiagnostik verfügbar ist und die Maßnahme den Weg zu einer erfolgversprechenden Therapie eröffnet. § 2 Abs. 1a SGB V ermöglicht so eine gezielte Diagnostik bei schweren Erkrankungen, etwa in der personalisierten Medizin.

    RA Julian Bartholomä LL.M. (Medizinrecht) und Dr. med. Johannes Melchior · Greenberg Traurig Germany, LLP

    Korrespondenz:

    RA Julian Bartholomä LL.M. (Medizinrecht)
    Greenberg Traurig Germany, LLP, Promenadeplatz 12, 80333 München
    julian.bartholomae@gtlaw.com

    RA Julian Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht)
    Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von pharmazeutischen Unternehmen und Herstellern von Medizinprodukten über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte. Dabei stehen Fragen des Marktzugangs, der Erstattung und Verschreibung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, gefolgt von Regulatory Affairs und Wettbewerbsrecht im Mittelpunkt.