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    Die neue „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“

    Ein zentraler Schritt zur nachhaltigen Transformation des europäischen Wirtschaftsstandortes

    Nachhaltigkeit und Umweltschutz

    Die „Non-Financial Reporting Directive“ und ihre Umsetzung in deutsches Recht im Jahr 2017
    Die neue CSRD aus dem Jahr 2022
    Welche Unternehmen sind betroffen?
    Welche neuen Elemente sieht die CSRD vor?
    Erstmals europaweite Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
    Einordnung: Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettengesetzgebung
    Dr. Dennis Stern und Dr. Elmar Kroth · Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH), Bonn
    Dr. Dennis Stern
    Bundesverband der
    Arzneimittel-Hersteller e. V.
    Referent Nachhaltigkeit und Umwelt
    Ubierstr. 71–73
    53173 Bonn (Germany)
    E-Mail: stern@bah-bonn.de
    Dr. Elmar Kroth
    Bundesverband der
    Arzneimittel-Hersteller e. V.
    Geschäftsführer Wissenschaft
    Ubierstr. 71–73
    53173 Bonn (Germany)
    E-Mail: kroth@bah-bonn.de

    Mit der neuen „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“, die bis zum 6. Juli 2024 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, sollen bestehende Lücken bei den Vorschriften für (...)