Die neue EG-Verordnung zum Chemikalienrecht REACH und ihre Relevanz für die Pharmaindustrie Dr. Nils Sunder-Plassmann PharmaLex GmbH, Mannheim Ende 2006 wurde mit der Verabschiedung der Gesetzgebung zur EU-Chemikalienpolitik eines der umfangreichsten Reformprojekte der EU-Geschichte abgeschlossen. Unter dem Namen REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) wurde eine Verordnung geschaffen, die das ehrgeizige Ziel verfolgt, die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Industrie zu schützen und zu fördern. Von Juni 2008 an müssen alle chemischen Stoffe, die in Europa hergestellt oder vermarktet werden sollen, registriert sein. Unter den Ausnahmen von dieser Pflicht zur Registrierung befinden sich u. a. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln Verwendung finden. Dennoch ist die Pharmaindustrie gut beraten, sich mit REACH auseinander zu setzen, denn neben indirekten Auswirkungen, die durch entstehende Schwierigkeiten in der Verfügbarkeit mancher Stoffe entstehen können, haben durchaus auch Unternehmen der Pharmabranche Verpflichtungen unter REACH zu erfüllen. |
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pharmind 2007, Nr. 8, Seite 937