Die neue Europäische Norm für Blindenschrift auf Arzneimittel-Verpackungen und deren Umsetzung in der Faltschachtel-Industrie Nikolaus Reichenbach1, Christian Schiffers2 und Dieter Mößner3 August Faller KG1, Waldkirch, Fachverband Faltschachtel-Industrie (FFI) e. V.2, Frankfurt, und Carl Edelmann GmbH3, Heidenheim Im November 2010 wird die DIN EN 15 823 „Verpackung – Blindenschrift auf Arzneimittel-Verpackungen“ veröffentlicht. Sie wird für alle 31 Mitgliedsländer des Europäischen Komitees für Normung (CEN) gelten. Mit dieser neuen Europäischen Norm wurde eine technische Standardisierung erreicht. Sie legt die Mindestpunkthöhe für Blindenschriftzeichen auf Arzneimittel-Verpackungen fest. Zusätzlich empfiehlt die Europäische Norm die Positionierung der Blindenschrift auf der Faltschachtel. Ausschlaggebend für die Erarbeitung dieser technischen Norm waren Richtlinien des EU-Gesetzgebers, der die Kennzeichnung von Arzneimittelverpackungen in Blindenschrift schon lange vorsieht. Die neue Norm sieht klare und verbindliche Vorgaben für die Aufbringung der Braille-Zeichen vor – dies könnte ein wichtiger Schritt in Richtung einer international einheitlichen Blindenschrift sein. |
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pharmind 2010, Nr. 11, Seite 1869