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    Digitale Kennzeichnung von Arzneimitteln

    Gesetz und Recht

    I. Abwehr von Arzneimittelfälschungen
    II. Lesbarkeit der Kennzeichnung
    III. Blindenschrift
    IV. Ergebnis
    RA Dr. Martin W. Wesch · Wesch & Buchenroth Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart

    Die „Pharma-Verpackung 4.0“ besitzt eine digitale Kennzeichnung. Diese könnte Abhilfe für die unterschiedlichen Zielvorgaben der Kennzeichnung schaffen, die eine Quadratur des Kreises darstellen: Die Abwehr von Arzneimittelfälschungen, die bessere Lesbarkeit von Packungsbeilagen und Etiketten sowie die Blindenschrift. Das Herstellen der Brailleschrift verursacht Jahr für Jahr erhebliche Kosten. Die Anforderungen hinsichtlich der Textgröße sind – besonders bei kleinen Verpackungen – mitunter nicht vereinbar mit den für die Kennzeichnung zur Verfügung (...)