Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken
    Abbildung 1: Beispiel für eine Installation zum Musterzug im Wirbelschichttrockner (Quelle: Fa. Glatt).

    Durchführung von Inprozesskontrollen

    GMP-Aspekte in der Praxis

    1. Ort der Prüfungen
    2. Steuerung der Prüfungen
    3. Musterzug
    4. Art und Durchführung der Prüfungen
    5. Umgang mit den Ergebnissen
    6. Rückstellmuster
    7. Dokumentation
    Dr. Christian Gausepohl Rottendorf · Pharma GmbH, Ennigerloh

    Die Durchführung von Inprozesskontrollen (IPC) kann zentral oder dezentral erfolgen. Man unterscheidet zwischen Freigabeprüfungen für Anlagen und Prozesse, prozessbegleitenden Prüfungen und Prüfungen am Ende eines Produktionsschritts. Eine wichtige Rolle kommt dem Musterzug zu. Dieser muss in allen Einzelheiten festgelegt sein und dokumentiert werden.

    Ergebnisse von IPC werden entweder vor Weiterverarbeitung als Entscheidungskriterium abgewartet oder nachfolgend in die Bewertung der Produktqualität einbezogen. Neben den eigentlichen Spezifikationsgrenzen werden bei vielen Parametern auch Warn- und Aktionsgrenzen (...)