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    Elektronische Zigaretten – Arznei- oder Genussmittel?

    Streiflichter

    E-Zigarette als Tabakerzeugnis?
    E-Zigarette als Arzneimittel?
    Ergebnis nach der Rechtsprechung
    Produktcharakter außerhalb von AMG und Vorläufigem Tabakgesetz (VTabakG)?
    Ist danach der Vertrieb von E-Zigaretten zu rechtfertigen?
    Bedeutung für Nichtraucherschutzgesetze
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter,
    Sträter Rechtsanwälte,
    Kronprinzenstraße 20,
    53173 Bonn (Germany),
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Elektronische Zigaretten kommen in Mode. Sie bestehen aus zwei Bestandteilen, einer „Zigarettenhülle“ in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette, die einen elektronisch gesteuerten Verdampfer und in der Regel einen Lithium-Ionen-Akku enthalten. In diese „Zigaretten“ können Kartuschen eingebracht werden, die Nikotin in unterschiedlichen Konzentrationen enthalten. Wahlweise werden Tabak oder andere Aromen angeboten, die ohne oder auch mit Nikotin eingesetzt werden (...)