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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Unzulässigkeit der weiteren Gewährung einer Ermächtigung unter der Bedingung, ein bestehendes Jobsharing-Verhältnis zu beenden

    Gesetz und Recht

    Status als Jobsharer kann nicht über eine Nebenbestimmung auf eine Ermächtigung übertragen werden
    Dr. iur. Horst Bitter · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Bei einer Ermächtigung handelt es sich um ein Aliud im Vergleich zur Zulassung. Eine wiederholt erteilte Ermächtigung gemäß § 31 Abs. 2 Ärztezulassungsverordnung (Ärzte-ZV) kann nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden, dass ein bereits seit Jahren bestehendes Jobsharing-Verhältnis gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V aufgegeben wird. Eine solche Nebenbestimmung ist nichtig.

    Status als Jobsharer kann nicht über eine Nebenbestimmung auf eine Ermächtigung übertragen werden

    In einem beim Berufungsausschuss für Ärzte in Bayern (...)