Europäische Rahmenbedingungen für den Schutz von geistigem Eigentum an Zulassungsunterlagen Teil 1: Rahmenbedingungen für den Schutz des Zulassungsdossiers Prof. Burkhard Sträter Sträter Rechtsanwälte, Bonn Der Schutz geistigen Eigentums hat an Bedeutung gewonnen, nicht nur in den sogenannten Emerging Markets wie China, Indien, Brasilien und Russland, sondern auch in Europa und in den Vereinigten Staaten. Maßnahmen zur Kostendämpfung haben zu einer konsequenten Förderung des generischen Marktes geführt. In der amtlichen Begründung zur Richtlinie 2004/27/EG, dort Erwägungsgrund 14, wurde dies zum ausdrücklichen Ziel der sogenannten Future Medicine Legislation gemacht. In Umsetzung dieser Ziele ist auch in der Bundesrepublik eine Zulassungspraxis gewachsen, die gerade in jüngerer Zeit durch wegweisende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln und Oberverwaltungsgerichts NRW eine Korrektur erfahren hat. Im Bereich der Förderung der pädiatrischen Forschung werden die Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums genutzt, um pharmazeutische Unternehmen für die Forschung in diesem Therapiegebiet zu belohnen. Hierbei werden sowohl die Mittel des Patentrechts, wie der Marktexklusivität für sog. Orphan Drugs, aber auch der Schutz von Zulassungsunterlagen für pädiatrische Zulassungen genutzt. Um das Gesamtsystem zu verstehen, bedarf es einleitend der Erläuterung einiger Grundlagen des Zulassungsrechts, insbesondere einer Charakterisierung der Arten von Zulassungsanträgen, weil diese unterschiedliche Arten von Schutzmechanismen auslösen. |