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    Festbetragssysteme: Triumph der Hoffnung über die Wirklichkeit

    Martin Egler und Dr. Dr. Robert Geursen

    Corporate Public Policy, Aventis Pharma AG, Frankfurt/Main

    Die Festsetzung von Festbeträgen gehört zu den häufigsten staatlichen Eingriffen zur Ausgabenbegrenzung im pharmazeutischen Sektor. So hat Deutschland im Jahr 1989 als erstes Land Festbeträge eingeführt, und viele andere Länder haben seither nachgezogen, entweder als Ersatz oder als Ergänzung für produktbezogene Preiskontrollen. Das Interesse an der Festbetragsregelung ist ungebrochen, obwohl es kaum stichhaltige Beweise dafür gibt, daß solche Regulierungssysteme überhaupt langfristig den gewünschten Einsparungseffekt haben. Dies ist nicht überraschend. Festbeträge haben nur eine Wachstumskomponente zum Ziel: die Preise. Andere wichtige Ursachen für steigende Ausgaben, z. B. Volumenzuwachs und Verschiebungen hin zur Verordnung neuerer, teurerer Produkte, bleiben davon unberührt. Auch kann sich die Festbetragsregelung nachteilig auf die Qualität der gesundheitlichen Versorgung auswirken, indem sie die Patienten dazu zwingt, auf andere Arzneimittel umzustellen. Dies kann zu Problemen mit der Compliance und unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen, was die Kosten für stationäre Behandlungen und andere Leistungen im Gesundheitswesen in die Höhe treiben und damit die angestrebten Einsparungen zunichte machen kann. Basierend auf einem Bericht des Norwegischen Zentrums für Wirtschaftsanalyse (ECON) hat die norwegische Regierung beschlossen, mit Wirkung vom 1 . Januar 2001 das Festbetragssystem wieder abzuschaffen.

     

     




    © ECV · Editio Cantor Verlag (Germany) 2002

     

    pharmind 2002, Nr. 4, Seite 316