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    Festsetzungspraxis des GKV-Spitzenverbands im Festbetragswesen

    Eine kritische Bestandsaufnahme

    Gesetz und Recht

    I. Einleitung
    II. Gesetzliche Anforderungen an die Festbetragsfestsetzung
    III. Marktstudie zur Festsetzungspraxis des GKV-Spitzenverbands
    IV. Rechtliche Bewertung der Studienergebnisse
    V. Fazit
    Dr. Dirk Uwer, LL.M. und Dr. Deniz Tschammler, LL.M. · Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf

    Jüngste Studien zum nationalen Festbetragsmarkt belegen, dass der GKV-Spitzenverband sein im Rahmen der Festsetzung und Anpassung von Festbeträgen bestehendes Ermessen nicht ordnungsgemäß ausübt. Der GKV-Spitzenverband hat Festbeträge in den vergangenen Jahren nahezu ausschließlich an der gesetzlichen Untergrenze festgesetzt. Durch diesen rein formalistischen Ansatz verletzt er seine Rechtspflichten aus §  35 Abs.  5 SGB V, wonach Festbeträge stets eine in der Qualität gesicherte Arzneimittelversorgung sicherstellen und (...)